Weser Kapital GmbH & Co. KG: AG Niebüll eröffnet Insolvenzverfahren über Vermögen der MS Monia

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Das Amtsgericht Niebüll hat am 22. Juni 2017 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schiffsfondsgesellschaft MS Monia tom Wörden GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: 5 IN 55/17). Das Gericht hat Herrn Rechtsanwalt Sven-Holger Undritz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Im Jahr 2008 und 2009 hat die Weser Kapital GmbH & Co. KG, ehemals Navalis Invest GmbH & Co. KG, die Fondsbeteiligung emittiert und angeboten. Die Mindesteinlage für die Anleger hat 15.000 Euro betragen. Die Anlegergelder wurden in das Containerschiff MS Monia investiert. Parallel hat die Schifffondsgesellschaft ein Darlehen bei der HSH Nordbank aufgenommen, dass nach derzeitigen Erkenntnissen etwa 14,5 Mio. Euro beträgt. Allerdings konnte seit 2015 keine Tilgung des Darlehens bei dem Kreditinstitut geleistet werden. Der Schiffswert wird derzeit „fondstelegramm“ zufolge auf 4,5 Mio. Euro geschätzt. Diverse geplante Sanierungskonzepte hat die Bank abgelehnt.

Das Überangebot an Schiffen und die sinkende Nachfrage sorgten seit der Finanzkrise 2008 für rote Zahlen im Bereich Schiffsfonds. Wirtschaftlich waren nahezu sämtliche Schiffsfonds betroffen und immer noch haben sie mit den Spätfolgen zu kämpfen. Die MS Monia reiht sich nun in die Riege zahlreicher insolventer Schiffsfondsgesellschaften ein.

Beim Zustandekommen eines Beratungsvertrages muss anlage- und anlegergerecht über das Investment belehrt werden. Neben der umfassenden Aufklärung über die Risiken, insbesondere dem Risiko erheblicher Substanzverluste bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals, die Laufzeiten und der eingeschränkten Handelbarkeit bei Schiffsfonds-Beteiligungen, muss auch auf die negative Wirtschaftspresse hingewiesen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof am 7. Oktober 2008 (Az.: XI ZR 89/07). Existiert eine negative Berichterstattung, muss der Berater im Gespräch darüber aufklären.

Möglichkeiten der Anleger

Anleger könnten hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Betroffenen wird deshalb dringend geraten anwaltlichen Rat einzuholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und gegebenenfalls geltend zu machen. Grundlage der Schadensersatzansprüche könnte eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Oftmals wurden Schiffsfonds als sehr sicher und gewinnbringend verkauft, obwohl diese hohe Risiken für Investoren bergen.

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