Wespennest entfernen: Vorsicht vor Abzocke!

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Wucherpreis bei Entfernung Wespennest?

Sommerzeit ist nicht nur Urlaubszeit, sondern auch Wespenzeit. Die mitunter aggressiven Insekten können schnell ein Problem darstellen, wenn sie sich in der Nähe der Wohnung oder des Hauses eingenistet haben. Schnelle Hilfe versprechen vermeintliche Kammerjäger, die man über Google findet. Oft werden dann aber horrende Preise gefordert. Der Kunde wird unter Druck gesetzt, noch vor Ort in bar oder per EC-Karte zu zahlen. In der Regel wird auch unfachmännisch gearbeitet. Wenn Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie sich juristisch zur Wehr setzen können. Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

Wann darf ein Wespennest entfernt werden?

Wespen stehen tatsächlich unter Artenschutz. Misstrauisch sollten Sie daher werden, wenn der Kammerjäger aus dem Internet dem Wespennest sofort mit Giftspray oder Bauschaum zu Leibe rückt. Nur in Notfällen, z.B. in der Nähe von Allergikern oder Kleinkindern, kann das Töten der Wespen zulässig sein. Ansonsten muss das Wespennest umgesiedelt werden. Denkbar ist auch, dass seriöse Kammerjäger Sie darüber informieren, welche Schutzmaßnahmen (z.B. Fliegengitter) Sie ergreifen sollten, wenn das Wespennest nicht entfernt werden kann.

Was darf eine Wespennest-Entfernung kosten?

Aus zahlreichen Verfahren liegen mir Rechnungen seriöser Kammerjäger vor. Die Rechnungsbeträge liegen zwischen 110,00 € und 200,00 €, je nach Einsatzort und konkretem Aufwand. Die Rechnungsbeträge der Fake-Kammerjäger fangen bei ca. 400,00 € an. Beträge von ca. 1.000,00 € sind keine Seltenheit. Gezahlt werden soll immer direkt vor Ort, entweder per EC-Karte oder, noch schlimmer, in bar. Manchmal werden Kunden auch dazu gedrängt, zur nächsten Bankfiliale zu fahren, um das Geld dort abzuheben.

Überschreitung des angemessenen Preises um mindestens 100 % ist Wucher!

Wucher bedeutet, der Vertrag ist sittenwidrig und nichtig. Wenn Sie noch nicht gezahlt haben, dann sollten Sie das auch künftig nicht tun. Haben Sie bereits gezahlt, dann haben Sie einen Rückzahlungsanspruch in voller Höhe. Im Einzelfall mag es schwierig sein, den angemessenen Preis exakt zu bestimmen. In einem Klageverfahren vor Gericht kann man Vergleichsangebote seriöser Kammerjäger als Vergleich vorlegen. Meist ist die Differenz zum angemessenen Preis aber so hoch, dass die Sittenwidrigkeit vom Gericht nicht angezweifelt wird.

Ich habe den Kammerjäger bereits bezahlt - was nun?

Wenn der Vertrag wegen Wucher sittenwidrig und nichtig ist, haben Sie einen Rückzahlungsanspruch in voller Höhe. Oft ist fraglich, wer genau Ihr Vertragspartner geworden ist. Wenn eine Vermittlerfirma angerufen wurde (z.B. so eine hier: https://xn--specht-kammerjger-3qb.de/ - man beachte die angeforderte Steuernummer), dann hat diese den Auftrag an einen Subunternehmer weitergeleitet. Von diesem erhalten Sie dann oft die Rechnung, wobei diese Rechnung nicht viel mehr ist, als ein Vordruck, auf dem handschriftlich die angeblich erbrachten Leistungen und die Preise eingetragen werden. Manchmal leitet der von der Vermittlerfirma beauftragte Subunternehmer den Auftrag an noch eine andere Person weiter. So erklärt sich auch der hohe Rechnungsbetrag - jeder der Beteiligten möchte natürlich seinen Anteil verdienen.

In der Theorie besteht Ihr Rückzahlungsanspruch eindeutig. In der Praxis stellt sich oft das Problem, wem man was nachweisen kann. Hier verfüge ich aufgrund von weit über 1000 Fällen aus den letzten fünf Jahren im Bereich Notdienst-Abzocke über einen ausreichend hohen Erfahrungsschatz. Viele der beteiligten Unternehmen sind mir bereits bekannt und ich kann eine realistische Prognose abgeben, welches Ergebnis möglich ist.

Wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung an mich. 


Beachten Sie folgende Punkte, bevor Sie einen Kammerjäger auswählen:

  • Bevorzugen Sie Anbieter mit einer Festnetznummer aus Ihrer Region. Internetseiten, auf denen eine 0800-Nummer oder gar eine Mobilfunknummer angegeben sind, werden oft von Abzockern benutzt.
  • Kontrollieren Sie das Impressum! Fehlt ein vollständiger Name oder steht dort etwas von "Vermittlungsservice", dann sollten Sie lieber weitersuchen!
  • Anstatt über Google zu suchen, können Sie sich auch über Berufsverbände nach einem Kammerjäger informieren, z.B. hier: https://www.dsvonline.de/fuer-verbraucher/serioese-schaedlingsbekaempfer.html
Foto(s): Photo by Ally Lou Lou on Unsplash Image by mohamed Hassan from Pixabay

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