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Wettanbieter zahlt Gewinne bzw. Guthaben nicht aus – Nicht einfach hinnehmen!

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Gewinnertypen sind fast überall gefragt. Ob im Beruf oder Sport – jeder hat sie gern in seinem Team. Bei einer Spezies sind sie aber gar nicht gern gesehen: Bei Anbietern von Sportwetten und sonstigem Glücksspiel.

Einige Wettanbieter und Buchmacher scheinen gar Schnappatmung zu bekommen, wenn ein Kunde sich doch tatsächlich mal erdreistet, das Guthaben auszahlen zu lassen. Dann wird oft mit zweifelhaften Begründungen versucht, die Gewinne einzubehalten.

Das letzte Wort haben aber nicht die Anbieter. Wollen wir wetten?

Wettanbieter mögen keine Gewinnertypen

Es ist verlockend: Freunde und Bekannte tüten ausweislich ihrer Postings und Screenshots in sozialen Netzwerken einen dicken Gewinn nach dem anderen bei Online-Wettanbietern ein. Mitunter werden mittels „Monster-Kombi-Wette“ aus zwei Euro Einsatz vierstellige Gewinne gemacht. Folglich gilt man innerhalb seiner Community als der Wettkönig. 

Nun gut… Dass auf jeden Gewinn mindestens ein Verlustschein kommt, müssen natürlich nicht alle wissen. Wäre für das Gewinner-Image ja nicht allzu förderlich. Und wie heißt es so schön: Mal gewinnt man, mal verliert man. Wenn in Summe die Verluste überwiegen, wird das selbstredend auch unter den Teppich gekehrt.

Kleiner Tipp: Bei Online-Sportwetten gewinnen auf lange Sicht nicht allzu viele Spieler (schon Buchmacher-freundlich formuliert). Das liegt primär an Buchmacher-Marge und Wettsteuer. Kann man diese Faktoren zumindest in der Theorie durch ach so raffinierte Wettstrategien ausmerzen, wird man spätestens bei anhaltender Glückssträhne feststellen, dass manch Internet-Buchmacher kein großer Fan von Gewinnertypen ist. 

Denn plötzlich lassen sich auf Bayern, Dortmund und Co. nur noch wenige Euro bzw. Cent-Beträge setzen. Man wurde schlicht hinsichtlich der möglichen Einsatzhöhe (und damit auch Gewinnmöglichkeit) limitiert. Man kann auch sagen: Der Wettanbieter weist dem Gewinner-Kunden höflich den Weg zur virtuellen Ausgangstür.

Verlockende Angebote der Buchmacher

Sei es wie es sei: Die oben genannte Community des „Wettkönigs“ erfährt ja nur von der rosaroten Seite. Von der vermeintlichen Erfolgsgeschichte. Irgendwann denken sich die Freunde und Bekannten des angeblichen „Wettkönigs“, die bis dato über keine eigene Wett-Erfahrung verfügen: Das will – und kann – ich auch…

In Windeseile ist der eigene Account erstellt, 100 Euro per Paypal eingezahlt und man startet nach Abgreifen des 100% Bonus mit einem Wettguthaben von 200 Euro die erhoffte eigene Erfolgsstory.

Der Wettanbieter ist aber nicht blöd und verwehrt natürlich die Möglichkeit, das 200 Euro-Guthaben postwendend auszahlen zu lassen. Stattdessen muss man Einzahlung plus Bonus regelmäßig mindestens drei Mal umsetzen.

Bedeutet: Mindestens in Höhe von 600 Euro Wetten platzieren. Das ist dann naturgemäß nur Step-by-Step möglich, da zunächst ein 600 Euro-Einsatz mangels hinreichenden Guthabens nicht möglich ist. Man muss also erstmal ein paar Wetten (mit Mindestquoten, damit sie zum Umsatz zählen) gewinnen, bevor man sich das Guthaben auszahlen lassen kann. Es kommt oft, wie es kommen muss: Noch bevor man die 600 Euro umgesetzt hat, ist das Guthaben futsch.

Und selbst die Gewinner gehen oft leer aus

  • Hat man das eingezahlte Guthaben inklusive Bonus dann aber doch mal gewinnbringend umgesetzt und beabsichtigt eine Auszahlung, kommt es immer wieder vor, dass Online-Wettanbieter die Auszahlung verweigern.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. Bonusbedingungen der Buchmacher sehen nämlich regelmäßig weitere Klauseln vor, die erfüllt werden müssen, damit man Anspruch auf eine Auszahlung hat. Oder anders gewendet: Sie verbieten gewisse Verhaltensweisen und verwehren bei Verstößen die Auszahlung, ziehen sämtliches Kunden-Guthaben ein und sperren den Account.

Wenn der Kunde tatsächlich missbräuchliche Handlungen vorgenommen hat, mag eine solche Vorgehensweise das gute Recht des Buchmachers sein. 

An dieser Stelle sei auch betont, dass sich in der Vergangenheit Wettanbieter herauskristallisiert haben, mit denen es kaum Probleme gibt bzw. die ihren Spielern im Allgemeinen redlich und fair gegenübertreten. 

Häufig liegt aber doch ein tendenziell missbräuchliches Verhalten des Wettanbieters vor, wenn Gelder einbehalten, das Guthaben gekürzt oder die Auszahlung bisweilen schikanös in die Länge gestreckt wird.

  1. Da wird dann etwa behauptet, dass der Kunde sich unter einer IP-Adresse eingeloggt hat, unter der bereits zuvor ein Einzahlungsbonus abgegriffen worden ist. Hier steht schon in Frage, ob eine solche Verbotsklausel in den AGB überhaupt wirksam ist. Zudem gelingt die „Zuordnung“ von IP-Adressen nicht immer zuverlässig bzw. ist sie wenig aussagekräftig.
  2. Mitunter werden auch vermeintliche Quotenfehler vorgeschoben, 
  3. Mehrfachaccounts unterstellt, 
  4. zweifelhafte Gewinnlimits bzw. Auszahlungslimits genannt 
  5. oder sonstige Gründe herbeikonstruiert, um die unterbliebene Auszahlung zu begründen. 
  • Das muss sich der Kunde nicht unwidersprochen gefallen lassen. Entgegen anderslautenden Gerüchten hat man trotz Geschäftssitz im Ausland durchaus „vollen Zugriff“ auf den Wettanbieter und ist keineswegs schutz- bzw. rechtslos gestellt.

Es lässt sich nicht immer auf Malta verstecken

Durch den im Juli 2021 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag wurde das Online-Glücksspiel ein Stück weit aus der Illegalität bzw. dem rechtlichen Graubereich herausgeholt. Sämtliche Anbieter, die sich diesem Vertrag „unterworfen“ haben, werden fortan rechtlich (noch) greifbarer sein, wenn sie ihre Lizenz behalten möchten.

War es aufgrund der Illegalität und des Sitzes der Glücksspiel-Anbieter auf Malta, Gibraltar und Co. immer eine gewisse Schwierigkeit, seine Rechte durchzusetzen, haben deutsche Verbraucher bei lizenzierten Anbietern fortan bessere Karten zwecks Durchsetzung ihrer Rechte. 

Jede Wette!

Update 04/2022: Ich bin in diesen Fällen nur noch gegen Vorkasse bereit, Auskünfte jedweder Art zu erteilen. Dies liegt primär daran, dass sich in der Vergangenheit augenscheinlich wiederholt Anbieter-Akteure als wettende Rechtssuchende bei mir ausgaben.

RA Robin Nocon, Recht. Digital.


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