Wettbewerbsrecht: Abmahnungen der Kanzlei Reble & Klose für die JAGO AG

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns liegen Abmahnungen der JAGO AG aus Stuttgart vor, die von der Kanzlei Reble & Klose aus Mannheim ausgesprochen worden sind.

Gegenstand der Vorwürfe ist bspw. ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PangVO), konkret wendet man sich u.a.gegen die Angabe eines durchgestrichenen (höheren) Preises, gefolgt von der Angabe eines niedrigeren Preises, ohne Erläuterung, worum genau es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt.

Dass eine solche Praxis eine Irreführung nach dem UWG darstellen kann, wurde bereits mehrfach entschieden. Da sich dem juristischen Laien bei einer solchen Handlung eine Irreführung des Verbrauchers nicht gerade aufdrängt, zeigt sich auch hieran, dass Händler ohne spezifische juristische Kenntnisse auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts und ohne entsprechende anwaltliche Unterstützung auch mit besten Absichten immer das Risiko einer Abmahnung durch einen Wettbewerber tragen.

Neben der obligatorischen Unterlassungsforderung verlangt man vom Abgemahnten die Zahlung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung, die auf Grundlage eines Streitwertes in Höhe von 25.000,- Euro (entspr. 911,80,- Euro RA-Gebühren) alles andere als niedrig angesetzt sind, um es einmal so zu formulieren.

Grundsätzlich raten wir dazu, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen prüfen zu lassen. Zum einen ergibt sich häufig, dass auch der Abmahnende selbst wettbewerbsrechtlich unlauter handelt, was Spielraum für Verhandlungen eröffnet. Zudem ist immer auch die Reichweite der eingeforderten Unterlassungserklärung zu prüfen. Oftmals verlangen die abmahnenden Anwälte eine weitergehende Erklärung, als der Abgemahnte abgeben müsste, was angesichts der Laufzeit von 30 Jahren durchaus einen erheblichen Unterschied machen kann. Selbstverständlich ist auch das Bestehen des Anspruches immer zunächst zu prüfen.

Ein vorschnelles Handeln kann hier zu ebenso großen Nachteilen führen, wie ein zu langes Zuwarten, insbesondere das Verstreichen lassen der Frist. Unabhängig davon, was man von solchen Inanspruchnahmen hält: Die Streitwerte sind im Wettbewerbsrecht hoch, das Kostenrisiko damit ebenso und die geltend gemachten Forderungen werden von den Gerichten oft genug dem Grunde nach bestätigt.

Sofern Sie eine Abmahnung bekommen haben oder Ihren Internetauftritt vorbeugend absichern lassen möchten, können Sie sich gerne an uns wenden. Die Kontaktaufnahme ist für Sie unverbindlich und - abgesehen von den Telefongebühren, die sich nach Ihren Tarifen richten - kostenlos. Wir beraten und vertreten bundesweit mit der erforderlichen Erfahrung und Kenntnis auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts.

Rechtsanwälte am Kreuztor

Tel.: 0251 / 20 86 80 - 30

Fax: 0251 / 20 86 80 - 50

eMail: info@ra.kreuztor.de

www.muensteraner-rechtsanwaelte.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema