Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft für die Sekiguchi Co. Ltd.

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Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hamburg mahnt für die Sekiguchi Co. Ltd. aus Tokyo vermeintliche Wettbewerbsrechtsverletzungen ab. Die Sekiguchi Co. Ltd. ist für den Vertrieb der Produkte rund um die Marke „Monchhichi“ zuständig. Über Retailstores werden in Deutschland auf Plattformen wie eBay oder Amazon Monchhichi-Puppen, Schmuck und Accessoires vertrieben. Der Abgemahnte ist ebenfalls Online-Händler und verkauft Schmuck auf eBay.de.

Die Vorwürfe

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft beanstandet einen unzureichenden Hinweis auf einen sog. OS-Link (Verweis auf die europäische Streit-Beilegungsplattform) durch den Abgemahnten innerhalb eines Online-Verkaufsangebots. Der OS-Link sei grundsätzlich nach Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EUR) Nr. 524/2013 innerhalb des Angebots „klickbar“ zu verlinken. Durch den unzureichenden Hinweis auf den OS-Link habe der Abgemahnte laut der Rechtsanwaltsgesellschaft gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen.

Neben dem vorbenannten Verstoß soll die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft, wie von anderen Kollegen berichtetet wird, auch weitere vermeintliche Wettbewerbsverstöße für die Sekiguchi Co. Ltd. und andere Rechtsinhaber beanstanden:

  • Widerrufsbelehrung fehlerhaft;
  • Mangelnde Informationen für den Verbraucher bezüglich des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts;
  • Mangelnde Information für den Verbraucher, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert wird;

Die Forderungen

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Sekiguchi Co. Ltd. und Zahlung von Abmahnkosten aufgefordert. 

Sie haben ebenfalls eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten?

Dann sollten Sie zunächst weder die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben noch etwaige Zahlungen tätigen. Wichtig ist, dass Sie zur Überprüfung Ihres Sachverhalts einen Anwalt einschalten, der sich mit Wettbewerbsrecht auskennt. Mit Hilfe Ihres Anwalts können sie zunächst erörtern, ob ein Wettbewerbsverstoß überhaupt gegeben ist. Sollte ein Verstoß vorliegen, kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden bzw. können weitere Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Ferner wird innerhalb der fachanwaltlichen Beratung erörtert, wie man sich insbesondere nach Abgabe einer Unterlassungserklärung zu verhalten hat.

Warum sollten Sie unsere Kanzlei einschalten?

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Hamburg und Berlin hat sich u. a. im Bereich des Wettbewerbsrechts spezialisiert. Als Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht sind wir mit einer Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen vertraut und konnten nahezu ausschließlich für jeden unserer Mandanten eine zufriedenstellende und optimale Lösungsstrategie entwickeln. Dies schlägt sich insbesondere darin nieder, dass wir in der Vergangenheit zahlreiche Abmahnverfahren erfolgreich bestritten haben.

Darüber hinaus hilft unser Team auch Ihnen gerne bei der Absicherung Ihres Onlineshops gegen potenzielle Abmahner. Durch ständige Aktualisierungen, Hinweise und unsere Erfahrungswerte in diesem Bereich sorgen wir dafür, dass Sie auch zukünftig vor Abmahnungen geschützt sind. Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an!


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