Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Andreas Hager für Frau Helga Delaporte

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Die Kanzlei Andreas Hager verschickt Abmahnungen im Auftrage von Frau Helga Delaporte. Abgemahnt wird die angebliche fehlerhafte Angabe von Pflichtangaben wie Widerrufsbelehrung, 40 Euro-Klausel etc. Keinesfalls sollte die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnet werden. Diese stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar. Vielmehr sollte man eine sog. modifizierte -also abgeänderte- Unterlassungserklärung formulieren. Dies ist sehr wichtig, da sonst etwaige Unterlassungsansprüche gerichtlich durchgesetzt werden können. Dies ist regelmäßig mit ganz erheblichen Kosten verbunden.

Ferner muss stets überprüft werden, ob die geforderten Kosten angemessen sind. Je nach Ausgangssituation kann entweder eine vollständige Zahlungsverweigerung oder aber das Aushandeln eines angemessenen Vergleichs zu deutlich geringeren Kosten Sinn machen. Dies hängt jedoch letztlich stark vom Einzelfall ab. Keinesfalls sollte man also den Kopf in den Sand stecken, indem man entweder vorschnell oder aber gar nicht reagiert. Gerade letzteres lässt die Kosten oftmals deutlich in die Höhe schnellen. Lassen Sie sich professionell beraten.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten bundesweit eine große Vielzahl von Betroffenen einer wettbewerbsrechtlichen, markenrechtlichen oder urheberrechtlichen Abmahnung. Wir vertreten unsere Mandanten zu fairen Festpreisen, die Sie vor einer Mandatierung auf unseren Internetseiten einsehen können. Ferner stehen wir für Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch unter 0221-78952980 zur Verfügung.


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