Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Jan B. Heidicker für Herrn Frank Diesner (eBay)

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Jan B. Heidicker aus Kamen vor. Abgemahnt wird im Auftrag des Herrn Frank Diesner. Betroffen von der Abmahnung sind eBay-Händler.

Abgemahnt werden folgende Punkte:

  • Keine vertragliche Vereinbarung der 40-Euro-Klausel im Rahmen der Widerrufsbelehrung,
  • keine Belehrung, wie der Vertrag bei eBay zustande kommt,
  • keine Belehrung, wie der Verbraucher Eingabefehler korrigieren kann,
  • keine Informationen, ob der Vertragstext gespeichert wird,
  • fehlende Angabe der Vertragssprache.

Die Kanzlei Jan B. Heidicker fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 15.000 Euro. Dies ergibt Anwaltskosten in Höhe von rund 870,00 Euro.

Wir können nur davor warnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Diese stellt ein Schuldeingeständnis dar und ist zudem zu weit gefasst. Man sollte immer bedenken, dass Unterlassungserklärungen 30 Jahre Gültigkeit haben. Daher sollte eine solche auch sehr genau formuliert werden. Weiterhin sollte geprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl von anderen Verteidigungsmöglichkeiten, die stets geprüft werden sollten. Kommt man zum Ergebnis, dass eine Verteidigung Erfolg haben wird, kann dies dazu führen, dass die Kosten vollständig abgewehrt werden. Kommt man zu dem Ergebnis, dass keine Verteidigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, macht es Sinn, über die geforderten Kosten zu verhandeln.

Wir vertreten Onlinehändler aus ganz Deutschland erfolgreich gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und markenrechtliche Abmahnung. Gerne können Sie uns für eine telefonische Erstberatung unter 0221-789 529 80 erreichen. Für eine erste Einschätzung Ihres Falles berechnen wir kein Honorar.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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