Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Lautlicht GmbH - Verkauf von Atemschutzmasken

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Unter dem 12.04.2021 lässt die Firma Lautlicht GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Hess und Benedikt Friedrich, Weißenburgstraße 9, 93055 Regensburg, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch ihren in Regensburg ansässigen Rechtsanwalt gegen einen Marktteilnehmer auf dem Marktplatz eBay aussprechen.

Die Lautlicht GmbH, so wird in der Abmahnung ausgeführt, vertreibe unter Anderem Atemschutzmaske, "dies auch in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich".

Gerügt wird, dass im Angebot des Adressaten der Abmahnung in unzulässiger Weise die Bezeichnung FFP2 verwendet werde. Denn bei den angebotenen Masken sei die nach der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 erforderliche Baumusterprüfung nicht durchgeführt worden.

Anderenfalls wäre auf der Maske eine CE-Kennzeichnung nebst vierstelliger Kennummer angebracht, was augenscheinlich aber nicht der Fall sei, wie die Artikelbilder zeigen. Da die Voraussetzungen der PSA-Verordnung zum rechtmäßigen Inverkehrbringen daher nicht erfüllt seien, sei das Anbringen und Anpreisen der europäischen Schutzklasse auch nicht erlaubt.

Auch bestünde keine Berechtigung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung auf KN95-Atemschutzmasken, da KN95 KN 95 nicht der europäischen Schutzklasse FFP entspräche und daher die Bezeichnung FFP nicht tragen dürfen.

Die Lautlicht GmbH sieht darin einen Verstoß gegen §§ 3 Abs. 1, 3a, 5 UWG.

Es werde der unzutreffende Eindruck erweckt, die vertriebenen Masken würden gleichzeitig sowie die Schutzklasse KN95, als auch die europäische Schutzklasse FFP2 erfüllen. Dies sei tatsächlich aber nicht der Fall.

Neben der Abgabe einer geeigneten strafbewehrten Unterlassungserklärung soll der Abgemahnte Auskunft über den Umfang seiner Handlung erteilen sowie Rechtsanwaltskosten iHv. insgesamt 1.491,07 EUR erstatten. Die Berechnung erfolgt nach einem vorläufigen zunächst allein auf den Unterlassungsanspruch gerichteten Streitwert iHv. 20.000,00 EUR bei Ansatz einer 1,5 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagen zzgl. Umsatzsteuer.

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Wir raten unbedingt:

Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen.

Geben Sie nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.

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