Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Steven & Laurisch GbR - fehlende Grundpreisangabe

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Am 15.07.2020 spricht die Steven & Laurisch GbR, Lingener Straße 36, 49584 Fürstenau, eine anwaltliche wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Mitbewerber wegen eines auf dem Marktplatz eBay unterhaltenen Angebots aus dem Sortiment Baustoffprodukte aus. Nach Angabe ihres Anwalts betreibt die Steven & Laurisch GbR "den Handel mit Baustoffen jeglicher Art, insbesondere über das Internet bei eBay unter der Firmierung bauchemie-profi".

Gerügt wird seitens der Steven & Laurisch GbR die fehlende Angabe des Grundpreises "klar erkennbar und in unmittelbare Nähe" zum Gesamtpreis im Angebot des Adressaten der Abmahnung.

Abmahnung durch Steven & Laurisch GbR - Was wird gefordert ?

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die in der der Abmahnung vorformulierten Fassung eine starre Vertragsstrafe iHv. 5.001,- EUR vorsieht, fordert die Steven & Laurisch GbR bei Ansatz eines Gegenstandswertes von 15.000,- EUR die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten iHv. 1.029,35 €. 

Beachtlicherweise beläuft sich der dabei geltend gemachte Umsatzsteueranteil auf 19% und nicht wie seit dem 01.07.2020 gesetzlich vorgeschrieben auf 16%. Eine auf die Steven & Laurisch GbR beigefügte Kostennote ist der Abmahnung nicht beigefügt.  

Sie haben eine Abmahnung der Steven & Laurisch GbR erhalten ?

Wir raten unbedingt:

    - Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen.


    - Geben Sie nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, die Sie möglicherweise       später noch bereuen werden. Gerade strafbewehrte Unterlassungserklärungen bzgl. der                       Thematik Grundpreisangabe stellen eine erhöhte Vertragsstrafengefahr dar.


    - Falls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird, beachten Sie dringend, das             weitere Vorgehen zu planen, damit keine Vertragsstrafe verwirkt wird.

Sprechen Sie uns gerne an !


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