Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch IDO wegen fehlendem Link zur OS-Streitschlichtungsplattform

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Aktuell liegen mir mehrere Abmahnungen des IDO Interessenverbands für das Recht- und Finanzconsulting deutscher Online Unternehmen e.V. vor. Den betroffenen Onlinehändlern wird vorgeworfen, u.a. keinen Link zur OS-Streitschlichtungsplattform bereitzuhalten.

Achtung: Bereits seit dem 09.01.2016 sind sie als Onlinehändler verpflichtet, einen Link auf die OS-Streitschlichtungsplattform zu setzen

Hintergrund ist, dass 2016 ein europaweites System eingeführt wurde, dessen Zweck es ist Streitigkeiten aus Verbrauchergeschäften außergerichtlich einer Beilegung zuzuführen. Die dazu erlassene ODR Richtlinie betrifft Onlinehändler direkt. Streitigkeiten, die sich aus Onlinekäufen ergeben sollen einem Onlinebeilegungsportal vorgelegt werden. Das soll europaweit über eine Plattform („OS-Plattform“) geschehen. Den Link hierzu müssen die Onlinehändler bereitstellen.

In der Abmahnung heißt es:

„Wir nehmen die Interessen der unserem Verband angehörenden ca. 1800 Mitglieder (Online-Apotheken, Online-Warenhäuser, Online-Shops, [...]) wahr. Über unsere Verbandstätigkeit, Mitgliederstruktur und Ziele, die unter anderem auf die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs und damit die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen gerichtet sind, können Sie sich im Internet unter www.ido-verband.de informieren.“

Es folgt eine Reihe von Urteilen zur Aktivlegitimation, sowie eine Darstellung der wettbewerbsrechtlichen Verstöße, gefolgt von einer Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie einer Kostenrechnung.

Was gibt es zu beachten?

Die nächsten Schritte sind entscheidend! Es sollte zunächst geprüft werden, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt. Das mag in manchen Fällen eindeutig sein, sollte aber stets im Einzelfall überprüft werden.

Viel wichtiger ist die angemessene Reaktion: Bedenken Sie, dass Sie, wenn Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, an diese gebunden sind. Hier kommt es auf jedes Wort an. Zu weitgehende Erklärungen können die Forderung von empfindlichen Vertragsstrafen nach sich ziehen und Sie als Händler extrem einschränken.

Lassen Sie sich von der vermeintlich geringen Forderung in der Abmahnung nicht täuschen. Lassen Sie sich beraten.

Die Kurzfassung:

Wer?

IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.

Vorwurf:

Fehlende Information zur OS-Plattform

Plattform:

eBay

Kosten:

232,02 €

Anmerkung:

Der fehlende Hinweis auf die OS-Plattform ist nicht der einzige Verstoß, der aktuell abgemahnt wird. Außerdem geht es in den mir vorliegenden Abmahnungen, um folgende Rechtsverletzungen:

  • Fehlendes Muster-Widerrufsformular
  • Veraltete Widerrufsbelehrung
  • Fehlende Angaben zum Mängelhaftungsrecht
  • Irreführende Angaben zu den Versandkosten
  • Fehlende Angaben darüber ob der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert wird

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Ich berate Sie gerne, bundesweit.

Kontaktieren Sie mich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung. Gerne können Sie mir dazu vorab Ihre Abmahnung per Mail oder Fax zukommen lassen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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