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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Frau Nadine Stahmer durch die Kanzlei Legal Smart

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Unsere Kanzlei wurde kürzlich aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Frau Nadine Stahmer beauftragt. Diese wird durch die Kanzlei Legal Smart aus Berlin vertreten.


Frau Stahmer bietet u. a. Spiel- und Actionfiguren zum Verkauf an. Die abgemahnte Person bietet dabei ebenfalls über die Internetplattform eBay Spiel- und Actionfiguren an.


Gegenstand der Abmahnung sind wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche. So habe die abgemahnte Person in mehrfacher Hinsicht gegen wettbewerbsrechtliche Regelungen verstoßen.


In der Abmahnung wird die Auffassung vertreten, dass die abgemahnte Person aufgrund der Art und des Umfanges der Verkaufstätigkeit als gewerbliche Anbieterin einzustufen sei, da ihre Verkaufstätigkeit sämtliche Voraussetzungen, die von der Rechtsprechung zur Definition des Begriffes „gewerbliche Tätigkeit“ von Verkaufsaktivitäten entwickelt worden sei, erfüllt seien.


So führe u. a. die Anzahl der durchgeführten Verkäufe und Bewertungen in den letzten 12 Monaten sowie die Gleichartigkeit der Angebote zu dieser Bewertung.


Trotz dessen bezeichnet sich die abgemahnte Person als Privatverkäufer und vermittele den Marktteilnehmern alleine daher bereits den unzutreffenden Eindruck des privaten Handelns.


Dadurch sei u. a. gegen die Regelungen der Nummer 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG (sog. „schwarze Liste“) verstoßen worden. Es seien u. a. gegenüber Verbrauchern Informations- und Belehrungspflichten zu erfüllen.


In der Folge werden zudem weitere Verpflichtungen gewerblicher Händler aufgezählt. Da die Informationspflichten nicht erfüllt werden, ist das Verhalten der abgemahnten Person als rechtlich unlauter einzustufen und verstößt gegen die §§ 3, 3a, 5a UWG.


Die abgemahnte Person wird daher zunächst aufgefordert, unter Fristsetzung eine die Wiederholungsgefahr ausräumende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem wird aufgefordert, die entstandenen Rechtsanwaltskosten aufgrund eines Streitwertes in Höhe von 5.000,00 €, somit 540,50 €, ebenfalls unter Fristsetzung zu erstatten.


Sollte innerhalb der genannten Frist keine Erfüllung eintreten, werden die Rechtsanwälte Legal Smart ihrer Mandantschaft empfehlen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hieraus würden erhebliche weitere Kosten für die abgemahnte Person entstehen.


Haben auch Sie eine Abmahnung von Frau Nadine Stahmer durch die Legal Smart Kanzlei erhalten?


Sofern auch Sie eine solche wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, bietet es sich stets an, die erhaltene Abmahnung durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.


Gerade die nach der Rechtsprechung entstandene Einordnung zwischen gewerblichem und privatem Handeln ist aus unserer Erfahrung den meisten abgemahnten Personen nicht bekannt. So muss stets aufgrund gewisser Kriterien im Einzelfall geprüft werden, ob ein gewerbliches Handeln vorliegt. Sofern die Abmahnung zutrifft, sollten Sie sich jedoch stets über die Konsequenzen der Abgabe einer Unterlassungserklärung und den damit verbundenen Folgen aufklären lassen. Ebenfalls bietet es sich in diesen Fällen an, mit der Gegenseite eine außergerichtliche Lösung zu treffen.


Sie können uns gerne Ihre erhaltene Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de für eine kostenlose Ersteinschätzung zukommen lassen oder uns auch für ein kostenloses Beratungsgespräch unter der Telefonnummer 02307/17062 in unserer Kanzlei erreichen.


Wir sehen Ihrer Kontaktaufnahme entgegen.


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