Wettbewerbsverstoß auf eBay – die Kanzlei Schröder mahnt für die Lemme GbR ab

  • 2 Minuten Lesezeit

Rechtsanwalt Schröder mahnt für die Bianca Starck-Lemme und Dorian Lemme GbR den wettbewerbswidrigen Verkauf von Tonträgern und Filmen auf eBay ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, in gewerblichem Umfang Tonträger zu verkaufen, dabei jedoch als privater Verkäufer aufzutreten.

In dem Schreiben rügt Rechtsanwalt Schröder, dass der Abgemahnte als ein privater Verkäufer auftritt, obwohl dieser in gewerblichem Umfang Waren auf eBay verkaufe. Auf diese Weise sei die Mandantin der Kanzlei Schröder, die Bianca Starck-Lemme und Dorian Lemme GbR, die ebenfalls im gewerblichen Umfang Tonträger und Filme anbietet, in ihren Rechten verletzt.

Das Auftreten als ein scheinbar privater Verkäufer stellt einen Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG dar. Dadurch, dass die Mandantin ebenfalls Tonträger verkauft, steht sie zum Abgemahnten in einem Wettbewerbsverhältnis, wodurch Sie zur Geltendmachung von Wettbewerbsansprüchen gemäß § 8 Nr.1 UWG berechtigt ist.

Konkret soll zum einen ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden, zum anderen wird der Abgemahnte aufgefordert, die Rechtsanwaltskosten der Kanzlei Schröder zu begleichen. Diese errechnen sich bei einem Gegenstandswert von 7.500 EUR auf insgesamt 612,80 EUR

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Ihrer Verkaufsaktivität auf eBay erhalten?

Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, gibt es einige Möglichkeiten, wie Sie sich rechtlich dagegen verteidigen können. Grundsätzlich gilt: 

  1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst aber reagieren Sie nicht überstürzt 
  2. Suchen Sie Rechtsrat, bevor Sie die Unterlassungserklärung unterzeichnen oder den geforderten Schadensersatz bezahlen. 
  3. Halten Sie die genannten Fristen ein.

Wenn Sie auf der Suche nach einer Kanzlei zur Verteidigung gegen Ihre Abmahnung sind, können Sie uns gerne kontaktieren. Die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg vertritt bundesweit Abgemahnte wegen Verstößen gegen das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Wir verfolgen die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung und können so für Sie eine vorteilhaftere Unterlassungserklärung abgeben und häufig den geforderten Schadensersatz minimieren. Diese Aufgabe werden wir gerne für Sie erledigen. Senden Sie und einfach Ihre Abmahnung zu oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns, Sie vertreten zu dürfen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema