Abmahnung Kanzlei Schröder für Raymond Gallery „Wet & Hot #1“ erhalten

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Die Kieler Anwaltskanzlei Lutz Schroeder mahnen für Ihre Mandantin Raymond Gallery (Birmingham) wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen von Filmwerken gemäß §§ 15, 16, 19a UrhG ab.

Betroffen ist dabei ein Pornofilm mit dem Titel „Wet & Hot #1”.

Das Werk soll laut Abmahnung im Internet in einem Bittorrent Netzwerk anderen Nutzern zum Download angeboten worden sein.

Neben der Abgabe einer beigefügten Unterlassungsverpflichtungserklärung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 750,00 Euro verlangt.

Vorgehen bei Abmahnung durch Kanzlei Lutz Schröder

1. Unterlassungsverpflichtungserklärung

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben, vielmehr wird auch in diesem Fall empfohlen allenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die ebenso geeignet ist die Wiederholungsgefahr der abgemahnten Rechtsverletzung auszuräumen.

Der enthaltene Pauschalbetrag ist zur Wirksamkeit einer Unterlassungserklärung nicht notwendig.

2. zusätzlich geforderte Ansprüche und deren Höhe

Die im Schreiben der Kanzlei Schroeder genannten Details zur angeblichen Urheberrechtsverletzung sind insbesondere im Hinblick auf den Zeitpunkt, Datum und Uhrzeit, IP-Adresse, Dateiname und verwendete Tauschsoftware zu überprüfen.

Eine genauere Prüfung sollte darüber hinaus auch zu den im Schreiben erwähnten Gebühren und zur Höhe des Schadensersatzes erfolgen. Als Streitwert werden in dem Schreiben immerhin 50.000 Euro angegeben.

Aus dem Streitwert werden die geforderten Anwaltskosten errechnet.

aktuelle Streitwerte bei Filesharing Abmahnungen:

  • LG Magdeburg (2 S 226/10): Streitwert 5.000 Euro Musikalbum - für eigenen Anwalt
  • AG Aachen (115 C 77/10): Streitwert 3.000 Euro, Musikalbum mit 12 Titel - aktuelles Album
  • AG Elmshorn (49 C 57/10): Streitwert 2.000 Euro, bei Musikalbum 12 Titel - wegen kurzer Dauer
  • LG Hamburg (308 O 321/10): Streitwert 10.000 Euro bei aktuellem Film angemessen
  • AG Wildeshausen (4 C 497/09): Streitwert 1.200 Euro Musikalbum - für eigenen Anwalt, einzelnes Album, kurzer Zeitraum von nur 51 Sekunden

Ob ein Fall des § 97 Absatz 2 UrhG vorliegt und dadurch die Aufwendungen auf 100 Euro beschränkt sind, ist im Einzelfall zu prüfen.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/860 64 15

E-Mail Kontakt anwalt@rechtsanwalt-baumgaertner.de


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