Wettbewerbswidrige Werbung auf immonet.de l Abmahnung durch RA Elmar E. Günther i.A.d. Günther & Günther

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Rechtsanwalt Elmar E. Günther mahnt im Auftrag der Günther & Günther GmbH wettbewerbswidrige Werbung auf der Immobilienplattform immonet.de ab.

Dem Abgemahnten wird von Rechtsanwalt Elmar E. Günther z. B. vorgeworfen, er habe für ein bestimmtes Objekt eine falsche Postleitzahl angegeben. Hierdurch erhalten Interessenten der jeweiligen Postleitzahl eine E-Mail über eine Immobilie, die gerade nicht in diesem angegeben Postleitzahlenbereich liegt.

Nach dem Vortrag von Rechtsanwalt Elmar E. Günther ist hierin ein Wettbewerbsverstoß i.S.d. §§ 3, 7 Abs.1 und 2 Nr. 3 UWG zu sehen. Namens und in Vollmacht der Günther & Günther GmbH fordert Rechtsanwalt Elmar E. Günther zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Rechtsanwaltskosten aufgrund eines Streitwertes von 25.000 €, mithin 1044,40 € auf.

Aber auch andere Verstöße werden im Auftrag der Günther & Günther GmbH durch Rechtsanwalt Elmar E. Günther abgemahnt. Zum Beispiel werden Anzeigen die eine Suchanfrage in der Rubrik „kaufen" abgemahnt. Auch dies soll nach Aussage von Rechtsanwalt Elmar E. Günther eine Wettbewerbsverletzung darstellen. Dieser Verstoß soll einen Gebührenanspruch nach einem Gegenstandwert in Höhe von 15.000,- €, mithin 865,00 € auslösen.

Bei beiden Arten des Verstoßes ist der Unterlassungsanspruch darauf gerichtet, durch Internet-Immobilien-Plattformen wie immonet.de, immbilienscout24.de, immowelt.de Emails durch diese Plattformen versenden zu lassen. Denn durch die angeblich wettbewerbswidrigen Anzeigen des Abgemahnten werden Newsletter Abonnenten dieser Plattform angeblich belästigt.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann nicht angeraten werden. So liegt uns auch ein Verfahren vor, in welchem bei Nichtabgabe bzw. nicht fristgerechter Abgabe der Unterlassungserklärung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde. Vorliegend beim Landgericht Hamburg. Eine einstweilige Verfügung bedeutet ein extrem hohes Kostenrisiko für den Abgemahnten. Die Streitwerte dieser einstweiligen Verfügungen werden von den Gerichten hoch bewertet. Dieses Risiko gilt es in jedem Fall zu vermeiden.

Erst Recht ist von vorformulierten Unterlassungserklärungen aus Internetforen dringend abzuraten!

Gerne können Sie in einem ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen diese Abmahnung erfragen.

Ihr 

Rechtsanwalt Lars Hämmerling


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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