Wichtige Änderungen im Arbeitsrecht 2010

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Wie zu Beginn eines jeden Jahres, sind auch 2010 viele neue Gesetze in Kraft getreten.

Hiervon ist natürlich auch das Arbeitsrecht betroffen. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen in Kürze:

1. Kurzarbeit

Die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld wird auf bis zu 18 Monate verlängert (bisher nur 6 Monate). Dies soll der Sicherung von Arbeitsplätzen dienen. Allerdings muss beachtetet werden, dass nur Betriebe, die erst 2010 mit Kurzarbeit beginnen, 18 Monate Kurzarbeitergeld gewährt bekommen. Betriebe, die schon im Jahr der Wirtschaftskrise (2009) Kurzarbeit angemeldet haben, bekommen sogar eine Bezugsfrist von zwei Jahren.

2. Elektronischer Entgeltnachweis (kurz: ELENA)

Die Einführung des ELENA verpflichtet Arbeitgeber monatlich Informationen über das Einkommen ihrer Mitarbeiter an ein zentrales Verzeichnis der Deutschen Rentenversicherung - ZSS (Zentrale Speicherstelle) - weiterzugeben. Vorteil ist, dass das Verfahren unbürokratischer und papierlos wird. Die Beantragung von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Wohn- oder Elterngeld wird einfacher. Die Unternehmen werden jährlich 85,6 Millionen Euro Kosten sparen.

3. Das neue Gendiagnostikgesetz

Bluttests bei Bewerbern waren 2009 ein Dauerthema. Es wurden zwar bisher keine genetischen Tests durchgeführt, jedoch sah der Gesetzgeber trotzdem Handlungsbedarf. Am 1. Februar tritt das Gendiagnostikgesetz in Kraft. Das Gesetz regelt erstmalig genetische Untersuchungen, sowie den Umgang mit deren Ergebnissen. Es untersagt ausdrücklich gendiagnostische Untersuchungen am Arbeitsplatz.

4. Arbeitnehmer ab 50

Die Bundesregierung hat das Bundesprogramm „Perspektive 50plus - Beschäftigungspakete für Ältere in den Regionen" eingeführt. Es soll dazu dienen ältere Langzeitarbeitslose besser zu betreuen und gezielter in neue Arbeitsplätze zu vermitteln. Hierzu werden unterschiedliche Stellen und Behörden in ganz Deutschland zusammenarbeiten.

5. Ausländische Berufsabschlüsse

Berufsabschlüsse, die im Ausland erworbenen wurden, sollen einfacher anerkannt werden.

6. Renten- und Sozialversicherungen für Künstler

Für Künstler wird der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt.

7. Meldepflicht der Arbeitsstunden an die Unfallversicherungsträger

Ab dem 1. Januar 2010 müssen die Arbeitsstunden der Beschäftigten der Unfallversicherung gemeldet werden. Unterlässt der Arbeitgeber dies, werden die Meldungen als fehlerhaft abgewiesen und der Arbeitgeber wird aufgefordert sie nachzuholen.

Rechtsanwalt Borth

www.DieOnlineKanzlei.de


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