Widerruf der Lebensversicherung – Beiträge zurückfordern

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Für Generationen war die Lebensversicherung ein wichtiger Baustein, um für das Alter vorzusorgen und finanziell abgesichert zu sein. Diese Rolle können Lebensversicherungen immer seltener erfüllen. Aufgrund verschiedener Umstände ist die Rendite oftmals enttäuschend und die Lebensversicherung ist für den Verbraucher eher zu einem Klotz am Bein geworden als zu einem wertvollen Baustein der Altersvorsorge. Die gute Nachricht für enttäuschte Versicherungsnehmer ist, dass sie ihre Lebensversicherung in vielen Fällen noch widerrufen können.

Der Widerruf bzw. Widerspruch der Lebensversicherung ist zu einer vorzeitigen Kündigung der Police in Regel die finanziell deutlich lukrativere Alternative. Möglich ist der Widerspruch, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt hat. Das ist besonders bei Verträgen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden, der Fall. Eine Klausel, nach der bei diesen Verträgen das Widerspruchsrecht spätestens ein Jahr nachdem der Versicherungsnehmer die erste Prämie gezahlt hat, erlischt, ist ungültig. Das hat der EuGH bereits 2013 entschieden.

Auch der BGH hat in verschiedenen Urteilen bestätigt, dass die Widerspruchsfrist nie in Lauf gesetzt wurde, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht informiert wurde. „Folge ist, dass sich diese Verträge auch heute noch widerrufen lassen“, sagt Rechtsanwalt Christian Heitmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Nach einem erfolgreichen Widerspruch erhält der Versicherungsnehmer seine bisher geleisteten Beiträge fast vollständig zurück. Nur für den gewährten Versicherungsschutz sowie für die abgeführten Kapitalertragssteuern und den Solidaritätszuschlag darf der Versicherer nach der Rechtsprechung des BGH einen Betrag abziehen. Abschluss- und Verwaltungskosten gehen hingegen komplett zu Lasten des Versicherers. „Bei einer vorzeitigen Kündigung erhält der Versicherungsnehmer nur den zumeist enttäuschenden Rückkaufswert von der Versicherung. Ein erfolgreicher Widerspruch ist finanziell deutlich interessanter und bringt dem Versicherungsnehmer schnell einige tausend Euro mehr“, so Rechtsanwalt Heitmann.

Beim Antragsmodell hat der Versicherungsnehmer anders als beim Policenmodell alle notwendigen Versicherungsbedingungen und Versicherungsbedingungen bereits bei Vertragsschluss erhalten. Der Widerspruch ist aber auch hier noch lange nach Abschluss möglich, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde.

Der Widerspruch der Lebensversicherung ist auch dann noch möglich, wenn die Police bereits gekündigt wurde und der Versicherer den Rückkaufswert gezahlt hat.

Mehr Informationen: https://www.rechtsmeister.de/schadenersatz-gegenueber-versicherungen


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