Widerruf von Baudarlehen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung endet!

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Darlehensverträge, welche zwischen dem 01.09.2002 und 10.06.2010 abgeschlossen wurden, können nur noch bis zum 21.06. dieses Jahres widerrufen werden. Der Bundestag hat beschlossen, dass danach das Widerrufsrecht erlischt.

Hintergrund: Bei alten Darlehensverträgen wurden viele Verbraucher über ihr Widerrufsrecht fehlerhaft belehrt. So waren die Widerrufbelehrungen in einer Mehrzahl von Fällen nicht klar und verständlich formuliert.

Als Konsequenz daraus begann die 14-tägige/einmonatige Widerrufsfrist nicht zu laufen und die Kreditnehmer können auch noch Jahre später ihre hochverzinsten Altdarlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen und rückabwickeln, um sich sodann zu den heutigen Zinsen zu refinanzieren. Außerdem schuldet die Bank eine Nutzungsentschädigung in Höhe von mind. 2,5 % über Basiszinssatz der EZB auf erbrachte Zinszahlungen, was bei mittleren Darlehen nochmals einen Anspruch von ca. 3.000 – 7.000 Euro ausmacht.

Was viele Darlehensnehmer nicht wissen: Auch eine bereits in den Vorjahren bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann über den nachträglich erklärten Widerruf (verzinst) zurückgefordert werden.

Wer daran noch Interesse hat, sollte sich beraten lassen und sehr zeitnah handeln. Zumindest eine Erstprüfung/-beratung zu den Erfolgsaussichten eines Widerrufs ist anzuraten.

MPH Legal Services vertritt bundesweit eine Vielzahl von Darlehensnehmern außergerichtlich und gerichtlich gegenüber Banken und Sparkassen.

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