Widerruf von Darlehensverträgen aufgrund aktuellem EuGH-Urteil

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Der Widerrufsjoker für Immobiliendarlehen, Verbraucherdarlehen oder Kfz-Finanzierungen sowie weiterer Verträge wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Der Europäische Gerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil vom 26.03.2020 für einen Paukenschlag in der Bankenwirtschaft und mit hervorragenden Konsequenzen für Darlehensnehmer gesorgt. Für Verbraucher bedeutet dies eine deutliche Verbesserung ihrer Rechte. 

Im Einzelfall kann der noch nach Jahren mögliche Widerruf eines Kreditvertrages eine finanzielle Ersparnis von mehreren tausenden oder gar zehntausenden Euro pro Mandant bedeuten! Schätzungen zufolge beträgt das Gesamtvolumen aller betroffenen Verträge deutschlandweit 1,5 Billionen Euro.

Gegenstand des Angriffs sind hierbei stets die verwendeten Widerrufsbelehrungen, die vereinfacht gesprochen, nicht transparent und für den Verbraucher klar gestaltet sind. Enthalten sind dort sog. Kaskadenregelungen, was bedeutet, dass der Verbraucher zum völligen Verständnis der Belehrung sich durch mehrere Gesetzeswerke arbeiten muss. Dies hielt der EuGH für wenig transparent und damit für europarechtswidrig. Die Anzahl der rechtswidrigen Belehrungen, welche sich in Verwendung befinden, ist enorm und dürfte im Großteil der einschlägigen Verträge zur Anwendung gekommen sein.

Welche Klausel war betroffen?

Widerrufsfrist

Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.”

Neben der oben genannten Belehrung dürften jedoch auch ähnliche Belehrungen aus dem Zeitraum betroffen sein. Der EuGH hat hierbei allgemeine Kriterien aufgestellt und herausgearbeitet, die auch auf ähnliche Formulierungen zutreffen dürften. Nutzen Sie daher unbedingt unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Betroffen von der EuGH-Entscheidung sind Kunden, die seit 2010 Kreditverträge abgeschlossen haben. Betroffen sind Kreditverträge unterschiedlichster Arten. Schätzungen zufolge handelt es sich allein um gut 20 Millionen Autokredit- oder Leasingverträge. Zum Beispiel kommen folgende Verträge in den Genuss des neuen Widerrufsjokers:

  • Autokreditvertrag
  • Auto-Leasingvertrag
  • Geschädigte des „Dieselskandals”, wenn das Auto finanziert wurde
  • Immobilienkreditvertrag
  • Kreditvertrag zur Finanzierung einer Eigentumswohnung
  • Ratenkreditvertrag
  • allgemeine private Konsumentenkredite, z. B. für elektronische Geräte oder Haushaltsgeräte

Was haben Verbraucher von einem Widerruf?

Für Verbraucher bringt ein Widerruf viele Vorteile mit sich. Bei einem Autokredit- oder Leasingvertrag können Sie den Wertverlust des Autos auf die Bank abwälzen. Eine Rückgabe des Fahrzeugs im heutigen Zustand ist gegen die Erstattung aller bereits an die Bank gezahlten Raten einschließlich Zinsen möglich. Wie oben bereits erwähnt dürfte das auch für Geschädigte des „Dieselskandals” sehr interessant sein. 

Immobiliendarlehen können auf einen Kreditvertrag mit historisch niedrigen Zinsen umgeschuldet werden. Die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung entfällt beim Widerruf. Insbesondere bei älteren Darlehensverträgen lohnt sich ein Widerruf sehr. Zinsen von 4 % oder mehr pro Jahr waren früher nicht selten. Mit einer Umschuldung auf einen Vertrag mit historisch niedrigen Zinsen können je nach Laufzeit mehrere zehntausende Euros gespart werden!

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir sind eine Fachanwaltskanzlei für u. a. gewerblichen Rechtsschutz sowie IT-Recht. Gemein ist beide Gebieten der Umstand, dass wir uns speziell mit allen Facetten des Widerrufsrechtes perfekt auskennen, da wir hiermit täglich zu tun haben.

Was müssen Sie im Fall der Möglichkeit des Widerrufs beachten und wie können wir Ihnen schnell weiterhelfen?

  • Senden Sie uns unverbindlich Ihre Darlehensverträge zu. Wir prüfen für Sie kostenlos im Rahmen einer ersten Einschätzung die Erfolgsaussichten des möglichen Widerrufs Ihres Vertrages mit der Bank oder dem Finanzdienstleister. Senden Sie die Unterlagen per E-Mail oder per Fax oder auf dem klassischen Postweg. Oder Sie rufen uns direkt an.
  • Sie erhalten von uns innerhalb kürzester Zeit eine Rückmeldung, ob Ihr Vertrag dem Urteil des EuGH unterfällt und ob ein Widerruf möglich ist.
  • Nehmen Sie auf keinen Fall eigenen Kontakt zur Bank auf, erklären Sie keinesfalls selbst den Widerruf (Fehlervermeidung).
  • Im Falle einer Beauftragung durch Sie führen wir die außergerichtliche Vertretung für Sie mit Ihrer Bank.
  • Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen viele Rechtschutzversicherer die Kosten, andernfalls vereinbaren wir eine feste Pauschale oder klären Sie exakt über anfallende Kosten auf.
  • Im Falle einer Weigerung führen wir mit Ihnen konsequent das gerichtliche Verfahren.

Soweit wir zu dem Ergebnis kommen, dass der Widerruf in Ihrem Fall möglich ist, und Sie eine Beauftragung von uns wünschen, übernehmen wir die Korrespondenz mit der Bank und erklären für Sie den Widerruf. 

Hierbei sowie insbesondere in der Folgekorrespondenz ist die Fehlervermeidung von entscheidender Bedeutung. Uns ist aus den Fällen des damaligen Widerrufsjokers bestens bekannt, dass die Banken im Regelfall zunächst mit einem standardisierten Ablehnungsschreiben reagieren. Hier steht die Fehlervermeidung sowie konsequentes Handeln im Mittelpunkt. Sollte die Bank sich weiterhin weigern, müsste dann gerichtlich vorgegangen werden. Auch hierbei begleiten wir Sie kompetent und mit dem für unsere Kanzlei typischen Engagement. 

Zusammenarbeit mit unabhängigen Finanzmakler

Je nach Fallkonstellation wird es natürlich so sein, dass Sie eine neue Finanzierung aufgrund des erklärten Widerrufs benötigen werden, soweit Sie nicht über die Mittel verfügen, das Darlehen abzulösen. Unser Prinzip besteht darin, dass alles aus einer Hand erfolgen sollte. Hierfür arbeiten wir mit einer unabhängigen Finanzmaklerin zusammen, zu der wir gerne für Sie den Kontakt herstellen, wenn Sie dies wünschen. Bekanntlich ist der Finanzmarkt groß. Wenn es schon gelingt, sich von einem nachteiligen Vertrag zu lösen, sollten Sie auch in den vollständigen Genuss hervorragender Konditionen zu kommen.

Zusammenfassung

Lassen Sie Ihren Kreditvertrag, den Sie nach 2010 abgeschlossen haben, von einem spezialisierten Rechtsanwalt unverbindlich überprüfen. Unsere Fachanwaltskanzlei steht Ihnen hierzu gerne bundesweit kompetent zur Verfügung. Wenn Ihr Kreditvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, können Sie durch einen Widerruf sehr viel Geld sparen! Wir unterstützen und beraten Sie individuell, persönlich und erfahren.

Weitere Informationen zu der genauen Entscheidung erhalten Sie auch unmittelbar auf unserer Homepage unter https://www.kanzlei-heidicker.de/rechtsgebiete/zivilrecht/569-eugh-sensation-widerrufsjoker-widerruf-kreditvertrag

Das vollständige Urteil des EuGH vom 26.03.2020 finden Sie hier: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=224723&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=909939

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


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