Widerruf von DSL-Bank-Baudarlehen – Vertragsausstieg durch Widerrufsjoker jetzt!

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Top-Chance für Darlehensnehmer der DSL-Bank!

Kunden der DSL-Bank mit hoch verzinsten Baudarlehen aus dem Zeitraum ab Juli 2010 (2011 ff.) können sich freuen.

In vielen Fällen entsprachen die Widerrufsbelehrungen – welche zwingender Bestandteil des Darlehensvertrages sind – nicht den gesetzlichen Vorgaben. Dies zuvorderst aus dem Grund, dass in der Widerrufsbelehrung die gesetzlich zwingend vorgesehenen Widerrufsfolgen nicht genannt wurden. 

So versäumte die DSL-Bank häufig den gebotenen Hinweis auf die Widerrufsfolgen, namentlich den Darlehensnehmer auf dessen Pflicht zur Rückzahlung des Nettodarlehensbetrages für den Fall des fristgerechten Widerrufs hinzuweisen. Vice versa wurde der Hinweis versäumt, dass der Bank Zinsen (im Zweifel in Höhe des vereinbarten Sollzinssatzes) zu vergüten sind. So sah die gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung im Zeitraum ab 29.07.2010 folgenden Hinweis vor:

„... Der Darlehensnehmer hat innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten ...“

Dies ermöglicht dem betroffenen Darlehensnehmer häufig, Altverträge auch heute noch zu widerrufen und sich ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Drittbank zu historisch niedrigen Zinsen zu refinanzieren. Zudem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung von 2,5 % über Basiszinssatz der EZB auf erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen. Der wirtschaftliche Vorteil des „Widerrufsjokers“ summiert sich so nicht selten auf über € 30.000,00.-.

MPH Legal ServicesRechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M.Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertritt Darlehensnehmer gegenüber der DSL-Bank und anderen Baufinanzierern bei der Durchsetzung ihres Widerrufsrechts. Anfragen werden zeitnah und unbürokratisch beantwortet.


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