Widerruf von Immobiliendarlehen, Kunden von Sparkassen verschenken Geld!

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Die Bereitschaft von Kunden, sich wegen einer bestehenden Baufinanzierung mit ihrer Hausbank zu streiten, bleibt in Deutschland weiterhin ausgesprochen gering, auch wenn sich so leicht mehrere tausend Euro sparen lassen, so die Beobachtung von RA Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Gerade bei Verträgen mit Sparkassen aus dem Zeitraum 11.06.2010 bis ins Jahr 2011 hinein finden sich eindeutige Fehler, die einen Widerruf ermöglichen, so dass eine etwaige Vorfälligkeit erspart werden kann, Nutzungsersatzansprüche entstehen und zudem eine vorzeitige Umfinanzierung möglich wird. Solche Verträge stehen i. d. R. innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahren am Ende ihrer Zinsbindung und sollten nun schnell geprüft werden.

Der bundesweit anzutreffende Fehler der Aufnahme der zuständigen Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe ist seit BGH XI ZR 434/15 höchstrichterlich bestätigt und die Instanzgerichte haben den Versuchen verschiedener Sparkassen, sich hier auf Angaben im ESM (Europäisch Standardisierten Merkblatt) oder im Preis- und Leistungsverzeichnis zu berufen, eine klare Absage erteilt, etwa OLG Hamburg, Urteil vom 25.04.2018, 13 U 190/17 (anbei) unter Bezugnahme auf OLG Köln 13 U 285/15. Dies bestätigend auch LG Hamburg (Zivilkammer 7), Urteil vom 24.08.2018 - 307 O 163/17 und LG Hamburg (Zivilkammer 18), Urteil vom 23.04.2018 - 318 O 341/17 und OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.03.2017, 17 U 58/16.

Aufgrund dieser klaren Rechtslage reicht häufig schon die außergerichtliche fachkundige Unterstützung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, um die Sparkasse zu einem Einlenken zu veranlassen.

Aber auch bei anderen Kreditinstituten und anderen Zeiträumen sind häufig noch Ansätze für einen erfolgreichen Widerruf gegeben. Auf die Rechtstipps 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/fehlerhafter-effektivzinssatz-ermoeglicht-widerruf-von-darlehensvertraegen-olg-koeln_154219.html

und

https://www.anwalt.de/rechtstipps/viele-immobiliendarlehen-nach-weiter-widerruflich_147276.html

kann verwiesen werden.

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Ersteinschätzung, ob Ihr Darlehen erfolgreich widerrufen werden kann oder ob ein bereits erklärter Widerruf Aussichten auf erfolgreiche Durchsetzung hat.

Rechtsanwalt Koch hat bereits weit über 1.000 Verträge auf ihre Widerruflichkeit geprüft, mehrere Vortragsveranstaltungen zu diesem Bereich durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen – er wird dementsprechend auf der Seite der Stiftung Warentest gelistet.

Er ist weiter Mitglied im bundesweiten Netzwerk www.jetzt-widerrufen.de.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

www.widerruf-durchsetzen.de


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