Widerrufen Sie Ihr Immobiliendarlehen bei der Stadt-Sparkasse Solingen!

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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen machen Ausstieg ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Zahlreiche Gerichte in ganz Deutschland haben sich in Verfahren der Ansicht von Verbraucheranwälten angeschlossen und Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen für ungültig erklärt. Auch der Bundesgerichtshof bestätigte den Kurs bereits: Belehrungen wiesen in vielen Fällen zahlreiche Mängel auf und entsprächen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Dies führe zur Ungültigkeit der Bestimmungen.
Der harte Kurs der Judikative gegenüber Kreditinstituten kommt Darlehensnehmern in Zeiten günstiger Kredite an den Geldmärkten doppelt zu Gute: Nicht nur können sie ihren Darlehensvertrag noch heute ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung beenden. Sie können auch zu deutlich attraktiveren Konditionen neue Verträge abschließen - „umschulden“, wie es im Fachjargon heißt.

Diesen Umstand verdanken Verbrauchern den Rechtsabteilungen ihrer jeweiligen Banken, die sich nicht an die Vorgaben des Gesetzgebers zur Erstellung von Widerrufsbelehrungen halten wollten.

Seit Anfang November 2002 bestand die Informationspflicht für Kreditinstitute. Verbraucher sollten bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrages umfassend über die ihnen zustehenden Widerrufsrechte informiert werden. Deutlichkeit und Verständlichkeit der Texte für den juristischen Laien waren vom Gesetzgeber gewünscht.

Die Rechtsabteilungen kamen diesen Vorgaben aber teilweise nicht ausreichend nach. Gerichte entschieden in der Folge häufig auf Ungültigkeit der Widerrufsbelehrungen, was dazu führt, dass Widerrufsfristen niemals zu laufen begonnen haben. Auch nach Jahren.
Darlehensnehmer können damit noch heute widerrufen.

Fehler auch in Unterlagen der Stadt-Sparkasse Solingen aus dem Jahr 2012

Auch in im Jahr 2012 ausgegebenen Belehrungstexten der Stadt-Sparkasse Solingen wurden bereits typische Fehler entdeckt, die im Einzelfall zur Unwirksamkeit der Bestimmungen führen können. Darlehensnehmer können ihre Unterlagen bereits selbst einmal auf im Folgenden dargestellte Mängel hin untersuchen und damit erste Anhaltspunkte für einen möglicherweise erfolgreichen Widerruf ermitteln.

Stadt-Sparkasse Solingen informiert nicht ausreichend zum Beginn der Widerrufsfrist

So heißt es in zahlreichen Belehrungen etwa zum Fristbeginn: „Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags, Angabe der für die Sparkasse zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat.“ Diese Formulierung lässt den Verbraucher letztlich darüber im Unklaren wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Die Aufzählung von drei beispielhaften Pflichtangaben ist zur umfassenden Information des Verbrauchers wenig geeignet. Im Zweifel wäre dieser gehalten, die gesetzliche Bestimmung des § 492 BGB zu Rate zu ziehen. Die Belehrungstexte sollen nach Vorgabe des Gesetzgebers aber gerade so gestaltet sein, dass der Verbraucher allein auf ihrer Grundlage, widerrufen kann. Eine Vereinbarkeit mit diesem Grundgedanken scheint hier fraglich. Identische Formulierungen finden sich beispielsweise auch in Belehrungen der Aachener Bausparkasse aus dem Jahr 2014 oder der Debeka Bausparkasse aus dem Jahr 2011.

Unvollständige Darstellung der Fristen im Widerrufsfall durch die Stadt-Sparkasse Solingen

Weiterhin findet sich unter der Überschrift „Widerrufsfolgen“ eine zweifelhafte Bestimmung zu Pflichten im Widerrufsfall. So wird bestimmt, der Darlehensnehmer habe nach erfolgtem Widerruf binnen 30 Tagen sämtliche erhaltene Leistungen zurückzuzahlen. Die Stadt-Sparkasse erwähnt aber mit keinem Wort, dass auch sie selbst verpflichtet ist, vom Kunden bereits empfangene Leistungen innerhalb derselben Frist zurückzuzahlen. Der Darlehensnehmer erhält ein verzerrtes Bild der bestehenden Pflichten.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Verträge von Experten prüfen lassen

Darlehensnehmer die entsprechende Fehler in ihren Unterlagen entdecken, sollten eine umfassende rechtliche Prüfung durch Experten in Anspruch nehmen. Selbstverständlich kann nicht jede ungenaue Formulierung in den Belehrungstexten stets zur Unwirksamkeit der gesamten Bestimmungen führen. Bei Werdermann | von Rüden bieten wir Ihnen eine kostenlose Vorprüfung Ihrer Unterlagen an. Nach umfassender rechtlicher Auswertung werden wir eine realistische Prognose für Ihre individuellen Chancen im Rahmen eines Widerrufs abgeben können. Vor dem Hintergrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Kredit-und Immobilienrechts sind wir zuversichtlich, Sie erfolgreich vertreten zu können. Nähere Informationen finden Sie unter www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung.


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