Widerrufrecht soll 2016 erlöschen - Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

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Widerrufrecht soll 2016 erlöschen – Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Unter dem 14.10.2015 wird der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Expertenanhörung zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht durchführen. Das Gesetz hierzu muss bereits am 21.03.2016 in Kraft gesetzt sein.

Worum geht es?

Im Kern geht es bei der Umsetzung der Richtlinie darum, Verbraucherrechte zum besseren Schutz vor überhöhten Dispozinsen zu stärken und einen gerechten Ausgleich der Kräfteverhältnisse Bank – Verbraucher zu erreichen.

Jenseits dieser Richtlinienziele soll nunmehr auch das Widerrufsrecht zulasten der Verbraucher eingeschränkt werden. Betroffen sind unter anderem Kreditverträge, die in der Zeit von Oktober 2002 bis Juni 2010 abgeschlossen wurden. Nach einer Pressemitteilung von Test.de haben die Bundesministerien dem Bundestag einen solchen Gesetzesentwurf bereits übersandt.

Sieht man sich die Liste der Experten an, die am 14.10.2015 unter anderem zu dieser Frage angehört werden, so steht zu vermuten, dass diese Änderung auch so beschlossen werden wird.

Rechtlicher Hintergrund

In der Mehrzahl der Fälle sind die von Oktober 2002 bis Juni 2010 verwandten Widerrufsbelehrungen der Banken fehlerhaft. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen setzen die Widerrufsfrist nicht in Gang, sodass solche Verträge von Verbrauchern auch heute noch wiederrufen werden können. Durch die Erklärung des Widerrufes können Verbraucher aufgrund des niedrigen Zinsniveaus kostengünstig umschulden bzw. die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück verlangen. Gut für Verbraucher, jedoch ein Graus für die Banken.

Mit intensiver Lobbyarbeit der Banken wird nun versucht, einen Riegel vor diese Möglichkeit zu schieben.

Nach den teuren und vom Steuerzahler finanzierten Bankenrettungen sorgt nun die Regierung dafür, dass vom Bundesgerichtshof festgestellte Verbraucherrechte wieder abgeschnitten werden.

Unsere Empfehlung: Handeln Sie bevor es zu spät ist!

Verbrauchern, die sich die Möglichkeit des Widerrufes erhalten und/oder die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück verlangen wollen, empfehlen wir unverzüglich zu handeln. Auch bereits abgewickelte Verträge können heute noch wiederrufen werden.

Lassen Sie die in Ihrem Kreditvertrag verwendete Widerrufsbelehrung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht prüfen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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