Widerrufsbelehrung in den Darlehensverträgen der DSL häufig fehlerhaft

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Achtung! Widerruf des Verbraucherdarlehensvertrages nur noch bis zum 21.06.2016 möglich!

Herr RA Dr. Rädecke rät allen Darlehensnehmern, ihren Darlehensvertrag von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Hinblick auf die mögliche Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung überprüfen zu lassen.

Der Widerruf muss zwingend bis zum 21.06.2016 bei dem Kreditinstitut nachweislich eingegangen sein.

Herr RA Dr. Rädecke hat bereits über 1000 Darlehensverträge der DSL überprüft und die Rückabwicklung für die Verbraucher vor Gericht erfolgreich erstritten. Durch die erfolgte Rückabwicklung des Verbraucherdarlehensvertrages hat der Mandant einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil, häufig in deutlich 5-stelliger Höhe erzielen können.

Herr RA Dr. Rädecke empfiehlt auch Verbrauchern, ihre Darlehensverträge überprüfen zu lassen, die diese gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig abgelöst haben. Dies gilt auch für Fälle, in denen die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung mehrere Jahre zurück liegt. Die Kreditinstitute werden mit dem angeblichen Einwand der Verwirkung nicht gehört. In diesen Fällen können die Verbraucher die geleistete Vorfälligkeitsentschädigung nebst einer Verzinsung von der DSL zurückverlangen.

In vielen fehlerhaften Widerrufsbelehrungen der Darlehensverträge der DSL-Bank heißt es:

„Beginn der Widerrufsfrist

Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer

  • ein Exemplar dieser Belehrung
  • und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält – im Original oder in Abschrift –, sowie die Finanzierungsbedingungen erhalten hat.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.“

Bereits am 10.03.2009 hat der BGH, XI ZR 33/08, für eine nahezu deckungsgleiche Widerrufsbelehrung entschieden:

„Diesen Anforderungen genügt die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung nicht.“

Überdies sind die Darlehensverträge der DSL Bank häufig im Wege des Fernabsatzes – meist online – geschlossen worden. Der Gesetzgeber stellt an diese Widerrufsbelehrungen noch höhere Anforderungen. Das Kreditinstitut hat in diesen Fällen noch einen weiteren Gestaltungshinweis aufzunehmen.

In vielen Fällen mangelt es den verwendeten Widerrufsbelehrungen an dem notwendigen Gestaltungshinweis. Dies gilt gleichermaßen für die häufig ebenfalls abgeschlossenen Darlehensverträge mit der KfW.

Haben Sie ebenfalls einen Darlehensvertrag mit entsprechenden Formulierungen, wenden Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Dr. Rädecke. Herr Dr. Rädecke bespricht mit Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und das weitere Vorgehen.


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