Widerrufsklage ohne Kostenrisiko

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Viele Verbraucher, die ihren Kreditvertrag widerrufen haben oder noch widerrufen wollen (Letzteres ist möglich, wenn der Kreditvertrag nach dem 10.06.2010 geschlossen wurde), scheuen das Kostenrisiko.

In der Tat ist ein Prozess teuer. Schnell kann der Betrag, der bei einem Unterliegen auch in zweiter Instanz zusammenkommt und bezahlt werden muss, den Vorteil übersteigen, den man hoffte im Fall des Obsiegens zu erlangen. Das Kostenrisiko ist natürlich besonders brisant, wenn eine Rechtsschutzversicherung fehlt. Kühl rechnende Verbraucher wollen den Widerruf dann nicht weiter verfolgen und legen den Fall zur Seite.

Dabei wird aber eine wichtige Möglichkeit übersehen: Die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer. In Fällen, die die Prozessfinanzierer als aussichtsreich bewerten, übernehmen sie für den Kunden sämtliche Kosten des Rechtsstreits. Dafür verlangen sie im Falle des Erfolgs einen Teil vom Erlös. Geht die Sache verloren, macht das Finanzierungsunternehmen also einen Verlust. Der Rechtssuchende dagegen muss nichts bezahlen. Diese Option ist ideal für alle Verbraucher, die nichts riskieren wollen oder können.

Niemand muss also wegen des Kostenrisikos darauf verzichten, sein Recht durchzusetzen.

Der Verfasser prüft gerne Ihre Möglichkeiten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt per E-Mail und Telefon auf. Bevor Kosten entstehen, weist Sie der Verfasser ausdrücklich darauf hin.


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