Audi-Abgasskandal: Klagen ohne Kostenrisiko – Achtung-Verjährung! Anwälte informieren

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Der Abgasskandal bei Audi weitet sich offensichtlich aus, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg, die bereits etliche Geschädigte des Dieselskandals diverser Hersteller vertritt, hinweist.

Medienberichten der letzten Tage zufolge soll Audi wohl Probleme bei der Nachrüstung manipulierter Dieselfahrzeuge mit Software-Updates haben (siehe z. B. tagesschau.de vom 03.09.2019), sodass das Unternehmen den Behörden wie dem KBA für mehrere Modelle noch immer keine vollständigen Antragsunterlagen vorgelegt haben soll, so z. B. für die 3.0 Liter-Modellreichen A4, A5, A6, A7 und A8, weshalb die Software-Updates noch nicht freigegeben werden konnten.

Vor einiger Zeit war auch bereits bekannt geworden, dass Audi wohl Fahrzeuge verkauft hatte, in denen bis zu vier verschiedene Abschalteinrichtungen verbaut gewesen sein sollen (siehe z. B. SZ.de vom 03.07.2019).

Das sind schlechte Nachrichten für betroffene Audi-Kunden, Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB raten allerdings ohnehin eher davon ab, sich auf eine Software-Lösung einzulassen. Schon bei Volkswagen führten Updates zu Problemen beim Abgasrückführungssystem, dem Kraftstoffeinspritzsystem und dem Abgasnachbehandlungssystem. Auch über die Verstopfung der Dieselpartikelfilter, die Versottung des Abgasrückrührungsventil, Mängel an der Lambdasonde, den Einspritzdüsen und der Hochdruckpumpe wurde berichtet.

Vielmehr sollten betroffene Käufer von Audi-Fahrzeugen ihre Rechte nutzen und Schadensersatz fordern, wobei wahlweise die Rückabwicklung des Kaufvertrages oder aber die Neulieferung eines vergleichbaren Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion verlangt werden kann.

Besonders gute Chancen vor Gericht sollten Audi-Kunden haben, die ein 3-Liter-Kfz gekauft haben, wie bereits diverse noch nicht rechtskräftige Gerichtsurteile zeigen (siehe z. B. das noch nicht rechtskräftige Urteil des LG Offenburg, Az.: 2 O 299/18 gegen die Audi AG), in denen Geschädigten Schadensersatz zugesprochen wurde, d. h. Rücknahme des Fahrzeugs unter Rückzahlung des Kaufpreises, teilweise unter Anrechnung von Nutzungsersatz.

Dr. Späth & Partner führen bereits zahlreiche Prozesse gegen die Audi AG und Vertragshändler und haben umfangreiche Erfahrung mit Massenschäden.

Betroffene Audi-Kunden sollten also nicht länger warten, zumal für diverse Modelle, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, z. B. mit dem Motor EA 189, zum Jahresende 2019 Verjährung eintreten könnte.

Betroffene Besitzer von Audi-Fahrzeugen sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner so schnell wie möglich fachanwaltlich prüfen lassen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist und ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits gegen die Audi AG und/oder den Händler übernimmt. Die Kanzlei bietet dabei eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falls an und übernimmt auch die Deckungsanfragen an Rechtsschutzversicherungen. Kunden, die nicht rechtsschutzversichert sind, seien darauf hingewiesen, dass Prozessfinanzierer oftmals die Kosten für einen Rechtsstreit übernehmen, Dr. Späth & Partner stellen hier gerne den Kontakt zu Prozessfinanzierern hier.

Betroffene Audi-Kunden können sich gerne an Dr. Späth & Partner wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrecht tätig sind.


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