Widerrufsmöglichkeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung? - Sparkasse Ingolstadt

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Wenn auch Sie von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren wollen, sollten Sie Ihren Darlehensvertrag der Sparkasse Ingolstadt dahingehend überprüfen lassen, ob dieser eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält und Sie diesen deshalb widerrufen können ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Fehler in der Widerrufsbelehrung des Kreditvertrags der Sparkasse Ingolstadt?

Grundsätzlich können Sie ihren Darlehensvertrag jederzeit widerrufen. Jedoch wird bei der frühzeitigen Beendigung dann regelmäßig eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, die als eine Art Vertragsstrafe in den Vertrag eingebaut ist.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird jedoch dann trotz frühzeitiger Beendigung nicht fällig, sofern Sie noch ein Widerrufsrecht haben.

Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie Ihren Darlehensvertrag jederzeit widerrufen:

  • Der Vertrag darf erst nach dem 01.11.2002 geschlossen worden sein, denn das Widerrufsrecht war vorher nicht gesetzlich verankert.
  • Weiterhin muss der Vertrag zwischen der Sparkasse Ingolstadt und einem Verbraucher geschlossen worden sein, denn nur dieser kann kraft Gesetzes von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
  • Und letztendlich muss der Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten.

Hinsichtlich der letzten Voraussetzung ist diese der „Schlüssel“ eines weiterhin bestehenden Widerrufsrechts. Denn wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrechts belehrt wurde, so kann er dieses auch nicht ordnungsgemäß ausüben. Auf Grund dessen kann die gesetzlich in dem §355 Abs2 BGB verankerte 14-tägige Widerrufsfrist auch nicht zu laufen beginnen.

Bis zu dem Zeitpunkt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung ist das Laufen einer Frist zu verneinen und der Darlehensnehmer kann den Vertrag auch noch heute widerrufen.

Was passiert nach dem Widerruf?

Liegen die Voraussetzungen vor und Sie können ihren Darlehensvertrag widerrufen, so ist der gesamte Darlehensvertrag rückabzuwickeln.

Das heißt, dass der Verbraucher seine geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen sowie ggf. Agio/Disagio sowie eine etwaige Bearbeitungsgebühr von dem Kreditinstitut zurückerhält. Dafür muss er im Gegenzug natürlich die erhaltene Kreditsumme zurückzahlen zuzüglich einer marktüblichen Verzinsung. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt jedoch gerade nicht an.

Auf Grund des niedrigen Zinsniveaus kann sich das im Ergebnis zu einem erheblichen Zinsunterschied führen. Dies ist der Grund, warum Banken und Sparkassen sich meistens zunächst einmal weigern, einen berechtigten Widerruf des Darlehensvertrages zu akzeptieren. Dennoch sollten sich Verbraucher nicht scheuen, ihre Verträge prüfen zu lassen und somit gegebenenfalls eine Möglichkeit zu erhalten gegen eine unangemessen lange Bindung an zu hohen Zinsen vorzugehen.

Wenden Sie sich an die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden, wenn Sie Ihren Kreditvertrag der Sparkasse Ingolstadt kostenlos überprüfen lassen wollen. Sie müssen dafür Ihre Verträge einscannen und den dort zur Verfügung gestellten Mandantenfragebogen ausfüllen (www.wvr-law.de). Nach der durchgeführten Prüfung werden wir uns bei Ihnen telefonisch melden und – sofern die Prüfung positiv ausgefallen sein sollte – das weitere Vorgehen besprechen.


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