Widerspruchsrecht für Kunden der Liberty Europe

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Liberty Europe muss „ewiges“ Widerspruchsrecht gewähren

Die Liberty Europe muss als eine von vielen Versicherungen in Deutschland einen Nachteil rechtlicher Art hinnehmen. Tausenden Kunden muss der Versicherer das sogenannte „ewige“ Widerspruchsrecht zugestehen. Damit gemeint ist die Möglichkeit, dem Versicherungsvertrag auch Jahre später zu widersprechen. Mehr als die Hälfte aller Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung bei der Liberty Europe abgeschlossen haben, könnte im Genuss dieses Widerspruchsrechts sein.

Voraussetzung für die Berechtigung zum späten, bzw. „ewigen“ Widerspruch ist, von der Liberty Europe fehlerhaft über die eigenen Rechte belehrt worden zu sein.

Alte Tarife bei Liberty Europe nachteilig und teuer

Die meisten der zwischen 1994 und 2007 abgeschlossenen Lebensversicherungen haben sich als unvorteilhaft und teuer entpuppt. So auch bei der Liberty Europe. Zurückzuführen ist das auf mehrere Ursachen, ein entscheidender Grund ist aber das damals genutzte Policenmodell. Bis dieses Modell 2008 aus Gründen des Verbraucherschutzes für unzulässig erklärt wurde, war es eine gängige Vorgehensweise beim Abschluss einer Lebensversicherung. Beim Policenmodell erhielt der Kunde die Vertragsdokumente, den Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen erst nachträglich zugeschickt. Zwischen Unterschrift und Erhalt der Dokumente lagen mehrere Tage. Es war dem Versicherten damit vergönnt, sich direkt nach Abschluss der Lebensversicherung einen sachlichen Überblick über die eingegangene Verbindlichkeit zu machen.

Eine weitere negative Komponente der alten Verträge bei der Liberty Europe ist die sogenannte Fondsbindung. Inhalt vieler damaliger Tarife war die Kopplung der Versicherungssumme an Finanzgeschäfte. Davon erhoffte man sich hohen Profit durch die rasanten Entwicklungen am Finanzmarkt. Viele der getätigten Investitionen der Liberty Europe schlugen jedoch fehl, sodass die erhofften Gewinne ausblieben. Dadurch war der Tarif der Lebensversicherung verhältnismäßig teuer mit hohen Beiträgen und einer geringen Versicherungssumme.

Fakt ist, dass ein Großteil der Versicherten unzufrieden mit der Verbindlichkeit ist und nach einer Ausstiegsmöglichkeit aus der teuren Versicherung sucht.

Widerspruch verhilft zu Trennung von Liberty Europe

Zum einen besteht ein Kündigungsrecht. Allerdings ist zu beachten, dass der Verbraucher bei einer Kündigung lediglich den Rückkaufswert zurückerhält. Dieser spiegelt nicht einmal ansatzweise den Wert der eingezahlten Beiträge wider. Bei einer Kündigung verliert der Kunde folglich viel Geld.

Eine andere und wesentlich attraktivere Möglichkeit ist der Widerspruch. Beim Widerspruch wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt, der Kunde erhält von der Liberty Europe fast alle gezahlten Beiträge erstattet. Die Trennung von der Liberty Europe wird verlustlos vollzogen und dazu kann das erstattete Geld endlich vernünftig angelegt werden. Mittels Widerspruch kann auf diese Weise ein hoher Geldbetrag gespart werden.

Liberty Europe missachtete rechtliche Grundsätze

Wer Verbraucher im Sinne deutschen Rechts ist, muss bei Abschluss einer Lebensversicherung vollständig und fehlerlos über sein Widerspruchsrecht belehrt werden. Dies erfolgt normalerweise durch eine Widerspruchsbelehrung, für die eben jene gesetzlichen Anforderungen gelten. Die Liberty Europe nutzte jedoch Widerspruchsbelehrungen, die erhebliche Fehler aufwiesen. So wurden dem Kunden beispielsweise wichtige Formerfordernisse verschwiegen oder Dokumente ohne Bezeichnung herausgegeben. Ein juristischer Laie wäre anhand dieser Belehrungen nicht in der Lage gewesen, den Widerspruch einwandfrei auszuüben. Der Bundesgerichtshof hat bereits in mehreren Fällen entschieden, dass die Widerspruchsfrist in diesen Fällen nicht zu laufen beginnt. Das eigentlich befristete Recht zum Widerspruch besteht für den falsch belehrten Kunden demnach „ewig“.

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Ob eine Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist und der Liberty Europe Kunde dadurch zum „ewigen“ Widerspruch berechtigt ist, hängt von vielen Faktoren ab. Nur ein juristisch erfahrenes Auge kann die entscheidenden Details ausmachen. Deswegen ist für einen maximalen Erfolg eine Beratung durch einen Rechtsbeistand erforderlich.

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