Wie bedrohen scheinprivate Händler mein Geschäft und wie kann ich scheinprivaten Handeln unterbinden?

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Wie bedrohen scheinprivate Händler mein Geschäft und wie kann ich scheinprivaten Handeln unterbinden?

Wie kann ich das Treiben scheinbar Händler effektiv unterbinden und welche Möglichkeiten bestehen, um scheinprivaten Händler das Handwerk zu legen?

Wir haben bereits darüber berichtet, wie „scheinprivate Händler“ den fairen Wettbewerb zwischen Marktteilnehmern stören. Woran Sie scheinprivate Händler erkennen können, wie diese Ihr Gewerbe bedrohen und wie wir, als spezialisierte und mit dem Wettbewerbsrecht vertraute Kanzlei, Ihnen helfen können, Ihre Rechte als Gewerbebetreibender gegenüber den irreführenden Wettbewerbsbetreibern durchzusetzen, können sie hier nachlesen.

Weitere Informationen wollen wir Ihnen nicht vorenthalten:


Der negative Einfluss der scheinprivaten Händler auf Ihr Gewerbe ist nicht zu unterschätzen!

Wen wundert es: Leidtragende des scheinprivaten Handelns sind die lauter handelnden Gewerbebetreibenden, die Mitbewerber, die Waren auf dem Markt anbieten und dabei die rechtlichen Formalitäten beachten und einhalten. Gewerbetreibende sind einer stetig steigenden Bedrohung ausgesetzt, da scheinprivate Händler aktiv die lauter handelnde Konkurrenz angreifen. Aufgrund eines erheblichen Wettbewerbsvorsprungs müssen Gewerbetreibende um Marktanteile fürchten und gegebenenfalls mit einem spürbaren Kunden-, Umsatz- und Gewinnrückgang kämpfen.

Wie stark die Bedrohung durch die scheinprivaten Anbieter ist, zeigt eine bereits vor einigen Jahren durchgeführte Studie des Händlerbunds aus dem Jahre 2016: Aus einer Gruppe von 1.200 Teilnehmern berichteten 86 % von negativen Erfahrungen mit scheinprivaten Händlern. 83 % hiervon berichten, dass sie auf der Plattform eBay auf scheinprivate Händler gestoßen seien. Da eBay als eine der führenden Verkaufsplattformen im E-Commerce von vielen Verbraucher genutzt wird, sind die potentiellen Schäden der lauter handelnden Gewerbebetreibenden groß.

Potentielle Kunden werden systematisch abgeworben, Umsätze gehen zurück und Gewinne werden nicht erwirtschaftet. Positive Bewertungen lassen scheinprivate Händler dabei seriös wirken. Der Schein trügt: Steuern werden hinterzogen, Mitbewerber unlauter geschädigt und Verbraucher über ihre Rechte getäuscht bzw. nicht informiert.


Welche Gefahren gehen von Scheinprivaten Händlern aus?

96 % der Studienteilnehmer der Studie des Händlerbunds aus dem Jahr 2016 gaben an, dass eine wesentliche von den scheinprivaten Händlern ausgehende Bedrohung in der Missachtung der Käuferrechte liege. Übertritt ein Verkäufer die Schwelle von der rein privaten zur gewerblichen Tätigkeit, wird die eBay-typische Floskel „Privatverkauf, keine Gewährleistung“ unwahr. Laut der Studie wirkt sich der unseriöse scheinprivate Handel nicht nur durch den unberechtigten Wettbewerbsvorteil folgenschwer auf die Mitbewerber aus, denen Umsätze und Gewinne entgehen, sondern er wirft auch ein allgemein schlechtes Licht auf den Online-Handel. Ein schwindendes Vertrauen der Verbraucher in Verkaufsplattformen wie eBay kann daher auch in der Zukunft bei gewerblichen Verkäufern zu Umsatzrückgängen und Schäden führen.


Scheinprivaten Handel nachhaltig unterbinden

Unlauterer Wettbewerb, irreführende Angebote und scheinprivate Marktteilnehmer sorgen für ein Ungleichgewicht auf den Markt. 72 % der Studienteilnehmer gaben an, mehr Hilfe von der Politik zu erwarten.

Unsere Erfahrungen zeigt, dass eine anwaltliche Abmahnung, mit der dem scheinprivate Verkäufer auf seine Rechtsverstöße aufmerksam gemacht wird und zur Unterlassung seines scheinprivaten Handels aufgefordert wird regelmäßig ausreichend ist, um den scheinprivaten Händler aufzuhalten. Wird eine Unterlassungserklärung abgegeben, so ist den Fall einer zukünftigen Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsversprechen eine empfindliche Vertragsstrafe zu zahlen. Im Regelfall wird die Androhung der Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigen und den Händler von Verstößen abhalten.

Kommt ein Abgemahnter den Aufforderungen nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nach, kann der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung oder die Erhebung der öffentlichen Klage zur  effektiven Durchsetzung der Ansprüche führen.


So können wir Ihnen die Sorge vor scheinprivaten Wettbewerbern nehmen

Wenn Sie effektiv das unlautere Treiben ihrer scheinprivaten Mitbewerber unterbinden wollen, so setzen wir ihr Recht mit Nachdruck durch, um den scheinprivaten Handel effektiv zu unterbinden.

Unsere im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne. Schicken Sie uns gerne unverbindlich gleich hier eine Nachricht über Anwalt.de oder rufen Sie in der Kanzlei an, um eine Ersteinschätzung zu erhalten. Herr Rechtsanwalt Eiben von der Kanzlei Rieck & Partner Rechtsanwälte steht Ihnen gerne bei allgemeinen Rückfragen zum Thema scheinprivater Handel und scheinprivate Händler zur Verfügung.

Foto(s): Eiben


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