Wie bekomme ich den LKW-Führerschein wieder?
- 2 Minuten Lesezeit

Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis, etwa des LKW-Führerscheins noch als bedingt geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, schränkt die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 46 Abs. 2 FeV die Fahrerlaubnis so weit wie notwendig ein oder ordnet die erforderlichen Auflagen an. Bei Inhabern ausländischer Fahrerlaubnisse schränkt die Fahrerlaubnisbehörde das Recht, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, so weit wie notwendig ein oder ordnet die erforderlichen Auflagen an.
Entziehung wegen Ungeeignetheit
Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis – etwa ein LKW-Fahrer – als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies gilt insbesondere, wenn bestimmte Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen der FEV 4, 5 oder 6 vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist.
Entziehung wegen Schwerhörigkeit, Diabetes oder Unsicherheit ?
Im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) v. 20.03.2020 – 11 ZB 20.145 – wurde dem Kläger die Fahrerlaubnis sämtlicher Klassen auf Grund von Schwerhörigkeit, Diabetes und Unsicherheit im Straßenverkehr entzogen.
Die Fahrerlaubnis kann demnach entzogen werden, wenn folgende Krankheiten auftreten:
- Schwerhörigkeit
- Mangelndes Sehvermögen
- Herz-Kreislaufprobleme
- Schlafapnoe
- andere körperlich beeinträchtigende Krankheiten
Im vorliegenden Fall war der Kläger hochgradig hörgeschädigt. Dies allein führt noch nicht zu einer Fahrerlaubnisentziehung. Das Landratsamt hatte zuvor dem Kläger die Möglichkeit eines ärztlichen Gutachtens hinsichtlich seiner Krankheiten zum Beweis der Fahreignung ermöglicht.
Der Kläger kam dem aber nur teilweise nach. Somit wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.
Ärztliches Gutachten bei LKW-Fahrern erforderlich
Menschen mit körperlicher Einschränkung können, wenn keine weitere Beeinträchtigung vorliegt, weiterhin ein Fahrzeug führen.
Bei Fahrzeugklassen C, C1, C1E müssen die Krankheiten aber durch ein ärztliches Gutachten beurteilt werden, damit eine Untauglichkeit auszuschließen ist.
Kommt derjenige dieser ärztlichen Begutachtung nicht nach, darf das Landratsamt von einer Untauglichkeit ausgehen und dem Betroffenen die Fahrerlaubnis entziehen.
In vielen Fällen kann eine Tauglichkeit vom Arzt trotz Krankheit bescheinigt werden, sodass viele ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen, hat sich auf das Fahrerlaubnis-, Straf- und Bußgeldrecht im Verkehrsrecht spezialisiert. Er bietet kostenfreie telefonische und Onlineberatungen an. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihm das Zertifikat Q für besondere Bemühungen in der Fortbildung verliehen.
Artikel teilen: