Wie bekomme ich einen Opferanwalt ? – Nebenklage, Adhäsion und Kostenfragen

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Opfer von Gewalttaten sind in der Regel unvorbereitet in eine Situation gekommen, in welcher sie mitunter lebensgefährlich oder psychisch oder physisch  dauerhaft verletzt wurden. Für das Opfer stellt sich nach der Tat gelegentlich die Frage, ob es einen Anwalt hinzuziehen soll und ob es sich dies auch leisten kann. Im Gesetz sind die Opferrechte, insbesondere die Nebenklage in den §§ 395 - 402 Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Seit einiger Zeit ist die Nebenklage nunmehr auch bei folgenden Delikten zulässig:  Fahrlässige Körperverletzung (z. B. bei Verkehrsunfällen), Delikten gegen die Ehre (Beleidigung, Verleumdung o. ä.), und verschiedenen Eigentumsdelikten wie § 244 Absatz 1 Nummer 3 und §§ 249 bis 255, als auch der räuberische Angriff auf Kraftfahrer nach § 316a StGB.

Wer bezahlt den Opferanwalt ?

Das Opfer erhält auf seinen Antrag einen Anwalt beigeordnet, wenn es sich um ein in § 397a StPO aufgeführtes Delikt – vor allem Verbrechen im Sexualstrafrecht oder Tötungsdelikte, schwersten Körperverletzungen – handelt. In anderen Fällen kann dem Opfer nach § 397a StPO Prozesskostenhilfe gewährt werden. Neben Kostenübernahmen durch Rechtsschutzversicherungen kann auch eine Kostenübernahme durch Opferschutzverbände (wie etwa den Weißen Ring) erfolgen.

Soll ich als Opfer bereits vor der polizeilichen Vernehmung einen Anwalt konsultieren ?

Die frühzeitige Beratung durch einen im Opferrecht spezialisierten Anwalt ist unbedingt zu empfehlen. Gerade wenn sich das Opfer noch nicht schlüssig ist, ob es Sinn macht, den Vorgang anzuzeigen oder wenn das Opfer Bedenken wegen möglicher Kosten hat, sollte frühzeitig eine Beratung durch einen Opferanwalt erfolgen.

Welche sonstigen rechtlichen Möglichkeiten bestehen ?

Abgesehen von der Nebenklage ist das sogenannte Adhäsionsverfahren nach § 403 StPO, durch welches zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aus der Straftat im Rahmen des Strafverfahrens durchgesetzt werden können, eine oft effektive Verfahrensart. Da es um zivilrechtliche Ansprüche geht, bei der Nebenklage das Ziel aber ein anderes, nämlich die strafrechtliche Verurteilung des Angeklagten ist, ist das Verfahren anderen Regeln unterworfen. Möglich ist aber auch die gleichzeitige oder stufenweise Erhebung beider Verfahren.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen hat seit 20 Jahren Hunderte von Verfahren als Opferbeistand in der Bandbreite bis zum Mord und Vergewaltigungsfällen erhalten (siehe z.B.  Augsburger Allgemeine vom 19.03.2018). Er kennt kennt die beste Vorgehensweise aus vielen Verfahren und ständigem Kontakt mit Vertretern der Justiz, Betreuern und zahlreichen Opferschulungen und Fortbildungen.

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