Wie fechte ich einen Vertrag an?

  • 1 Minuten Lesezeit

Kommt ein Vertrag unlauter zustande, zum Beispiel, in dem jemand bedroht wird, so stellt sich die Frage, wie man von dem Vertrag wieder wegkommt.

Auf jeden Fall ist es erforderlich, etwas zu unternehmen, da Fristen laufen.

Beispiel: Beim Autokauf werden Sie über den KM-Stand getäuscht.

Die Anfechtung ist schriftlich zu erklären. Ausreichend ist, dass Sie z.B. schreiben, Sie fechten den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an.

Das Schreiben ist sicherheitshalber per Einschreiben / Rückschein zu versenden, da Sie nachweispflichtig sind, d.h. Sie müssen im Zweifel nachweisen, dass der Vertrag von Ihnen rechtzeitig angefochten worden ist. Fortsetzung: http://www.dieonlinekanzlei.de/--a65.html

Und was heißt rechtzeitig? Hier ist die gesetzliche Pflicht zu beachten. Sie müssen innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der Täuschungshandlung anfechten. Ansonsten bleibt es beim Bestand des Vertrages.

Rechtsanwalt Michael Borth

www.DieOnlineKanzlei.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Michael Borth

Beiträge zum Thema