Wie funktioniert das Getrenntleben zwischen Ehegatten in einer Wohnung?

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Im gerichtlichen Scheidungsverfahren spielt das Getrenntleben der Eheleute eine wichtige Rolle. Im Regelfall wird eine Ehe erst dann geschieden, wenn die Ehegatten schon ein Jahr getrennt leben, § 1565 Abs. 2 BGB. Nicht selten fehlt den trennungswilligen Ehepartnern schlicht und einfach das Geld, um sich sofort nach dem Trennungsdatum zwei Wohnungen leisten zu können. Gerade in Ballungsgebieten ist es zudem nicht immer einfach, zeitnah eine geeignete Wohnung zu finden.

Die familienrechtlichen Vorschriften, insbesondere § 1567 Abs. 2 S. 2 BGB, lassen es zu, dass das Getrenntleben auch innerhalb der ehelichen Wohnung stattfindet. Hierzu müssen die Räume der Wohnung oder des Hauses unter den Ehepartnern aufgeteilt werden. In der Regel geschieht das dadurch, dass jeder der Ehepartner ein eigenes Schlafzimmer hat, und Räume wie Küche, Flur oder Badezimmer gemeinsam genutzt werden. Die getrennt lebenden Ehegatten wohnen quasi wie in einer Wohngemeinschaft.

Getrenntleben wird jedoch nur dann vom Familiengericht als solches anerkannt, wenn jeder der getrennt lebenden Ehegatten auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung einen eigenen Haushalt führt. Es darf keine gemeinsame Haushaltskasse mehr geben und ein Ehepartner darf nicht dem anderen den Haushalt mit führen. Das bedeute schlicht und einfach, dass jeder seine Wäsche selbst wäscht, für sich selbst kocht und der Kühlschrank aufgeteilt wird.

Damit es im Rahmen des Scheidungsverfahrens keine Streitigkeiten darum gibt, ob man nun innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt gelebt hat oder nicht, sollte dieses Getrenntleben schriftlich korrekt festgehalten werden. Es ist ärgerlich, wenn ein Scheidungsantrag nach einem Jahr Getrenntleben eingereicht wird und der andere Ehepartner sich aus taktischen Gründen nun nicht mehr an das Getrenntleben erinnern will.

Wenn Sie Fragen zum Getrenntleben innerhalb der gemeinsamen Wohnung haben, können Sie mich gerne anrufen oder mir eine E-Mail schicken.

Simone Huckert

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Erbrecht

Mediatorin

Dieser Artikel dient der allgemeinen rechtlichen Information. Er kann eine individuelle anwaltliche Beratung, zugeschnitten auf Ihren konkreten Lebenssachverhalt nicht ersetzen.


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