Wie gut sind Mieter vor Kündigungen geschützt?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Lange Zeit waren Mieter in der Bundesrepublik vor einer Kündigung recht sicher. Wer eine Wohnung gemietet und sich vertragstreu verhalten hat, konnte dort meist so lange wohnen, wie er wollte.

Das hat unter anderem dazu geführt, dass sich hierzulande, anders als in anderen Europäischen Ländern, ein stabiles Mietsystem herausbilden konnte, von dem letztlich auch die Vermieter profitieren.

Warum die traditionelle Beliebtheit der Miete aufzuweichen droht, und teilweise schon gekippt ist, und was man im Fall einer Kündigung tun sollte, sagt der Mietrechtsexperte Anwalt Bredereck:

Es ist die um sich greifende Eigenbedarfskündigung, die das Wohnen zur Miete zunehmend unattraktiv macht.

Zwar gab es die Eigenbedarfskündigung früher auch schon. Nur: Früher hatte man meist einen großen Vermieter, der hunderte von Wohnungen vermietete. Und es gab deutlich weniger Eigentumswohnungen, wo Eigenbedarfskündigungen regelmäßig am bedeutendsten sind.

Tatsächlich ist die Eigenbedarfskündigung praktisch nur bei Eigentumswohnungen oder kleineren Vermietern mit wenigen Objekten denkbar. Ein Unternehmen kann regelmäßig nicht wegen Eigenbedarfs kündigen; große Vermieter mit hunderten von Wohnungen kündigen vertragstreuen Mietern praktisch nie.

Die deutliche Zunahme von Eigentumswohnungen hat die Eigenbedarfskündigung von einer Randerscheinung zu einer der größten Sorgen vieler Mieter werden lassen.

Aber nicht nur die Eigenbedarfskündigung ist relevanter geworden, es ist für Vermieter in den vergangenen Jahren aufgrund entsprechender Gerichtsurteile auch leichter geworden, wegen Zahlungsverzugs zu kündigen.

Das alles hat in der jüngeren Vergangenheit zu einer Aufweichung des Kündigungsschutzes für Mieter geführt, was wiederum dazu geführt hat, dass Vermieter ihren Mietern häufiger kündigen.

Mieter, die eine Kündigung bekommen haben, oder die Möglichkeit einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder anderer Vertragsverletzungen, oder wegen Eigenbedarfs auf sich zukommen sehen, sollten sich schnellstmöglich Rechtsrat holen bei einem auf Kündigungen spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Mieter, die rechtzeitig um Rat fragen, begehen erfahrungsgemäß weniger oft Fehler beziehungsweise Vertragsverletzungen, die eine Kündigung durch den Vermieter erst möglich machen würden.

Was wir für Sie tun können

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Mieter und Vermieter bundesweit.

Fachanwalt Bredereck ist spezialisiert auf: Kündigung wegen Zahlungsverzugs und anderer Vertragsverletzungen, Eigenbedarfskündigung, Mietminderung, Ansprüche wegen Schimmelpilzbefalls, und auf die Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln.

Rufen Sie noch heute Fachanwalt Bredereck in seiner Fachanwaltskanzlei für Mietrecht an. Im Fall einer Kündigung oder einer drohenden Kündigung ist die telefonische Erstberatung bei Fachanwalt Bredereck kostenlos und unverbindlich.


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