Wie kann ich peinliche Nacktfotos aus dem Internet entfernen lassen?

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Nacktbilder, Sex-Tapes, intime Aufnahmen:  Viele Inhalte, die ihren Weg ins Internet finden, werden von den abgebildeten Personen früher oder später als extrem peinlich empfunden. Die Hürden, das Material wieder gelöscht zu bekommen, scheinen unerreichbar. Das Schamgefühl hält so manchen Betroffenen davon ab, sich professionelle anwaltliche Hilfe bei der Löschung zu holen. Doch lassen Sie sich nicht von einem falschen Schamgefühl davon abhalten, eine spezialisierte Kanzlei zu konsultieren. Der professionelle Umgang mit solchen Sachverhalten gehört zu unserem Tagesgeschäft. Nicht selten gelingt es uns, solche Aufnahmen entfernen zu lassen.

Intime Bilder und Videos im Internet: eine Horrorvorstellung für Betroffene und Angehörige

In Zeiten stets verfügbarer Fotohandys und sozialer Medien finden oft auch Nacktbilder oder andere intime Fotos und Videos ihren Weg ins Internet. Die Scham für die Betroffenen und ihre Angerörigen ist groß. Porno-Seiten und Swinger-Portale: Peinliches Bildmaterial findet sich manchmal schon nach kurzer Zeit auf verschiedenen Plattformen (Youporn, ohlala etc.) wieder. Was ist, wenn Familie, Freunde oder Arbeitskollegen diese Bilder oder Videos zu Gesicht bekommen? Die Sorge, dass  es nie gelingen wird, solche Inhalte gelöscht zu bekommen, ist groß. Doch in vielen Fällen kann es durchaus gelingen, Bilder und Videos löschen zu lassen. 

Nacktbilder: Schutz der Intimsphäre

Der Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts wird gerade bei Eingriffen in die Intimspäre groß geschrieben. Hierzu zählen auch Nacktbilder. Rachepornos oder bloß indiskrete Weiterverbreitung zugeschickter Intimfotos: Wer intimes Material ohne Zustimmung der abgebildeten Personen verbreitet, handelt in der Regel rechtswidrig und kann nicht selten unter Androhung hoher Strafen verpflichtet zu werden, diese peinlichen Inhalte wieder zu löschen. Auch Plattformen, auf denen die Fotos hochgeladen werden, können in die Pflicht genommen werden. Eine Abmahnung kann häufig schon Abhilfe schaffen. Manchmal muss man gerichtliche Schritte ergreifen. Doch auch im gerichtlichen Eilverfahren kann es oft schon nach wenigen Tagen gelingen, peinliche Nacktfotos aus dem Netz verschwinden zu lassen. Womöglich besteht sogar ein Anspruch auf "Schmerzensgeld" wegen der erheblichen Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht.

Was ist, wenn ich selbst die Bilder hochgeladen habe?

Selbst in solchen Fällen, in denen die abgebildete Person selbst das intime Bildmaterial zunächst hochgeladen und dies dann später bereut hat, bestehen nicht selten gute Löschungsaussichten. Denn gerade was intime Aufnahmen betrifft, ist bei den Betroffenen oft ein nachvollziehbarer Sinneswandel eingetreten, die eine Löschung durchsetzbar erscheinen lassen.

Wollen auch Sie intime Bild- oder Videoaufnahmen aus dem Internet entfernen lassen? Sprechen Sie uns gerne an. Für Otto Freiherr Grote als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zählt der Schutz von Persönlichkeitrechten zum Kernbereich seiner Expertise.  Wir haben in diesem Bereich viel Erfahrung und haben in zahreichen Fällen für unsere Mandanten die Löschung peinlicher Aufnahmen durchsetzen können.


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