Wie kann man negative Bewertungen auf Jameda löschen?

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Jameda ist eine deutsche Internetplattform aus München zum Suchen und Bewerten von Ärzten. Negative oder gar falsche Bewertungen bei Jameda können schnell ruf- und geschäftsschädigend sein. Daher ist es wichtig, gegen Negativbewertungen frühzeitig vorzugehen. Im Folgenden haben wir für Sie wichtige Informationen ausgeführt, die Sie über das Löschen negativer Bewertungen wissen sollten:

Kann ich Bewertungen löschen lassen?

Ja, grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten eine Bewertung auf Jameda löschen zu lassen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Bewertung unzulässig bzw. rechtswidrig ist.

Wann ist eine Bewertung unzulässig/rechtswidrig?

Die Meinungsfreiheit ist grundsätzlich sehr umfassend, hört jedoch spätestens bei falscher Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder bei Beleidigung auf. Sollte auf eine Bewertung eine der genannten Eigenschaften zutreffen, ist sie unzulässig und es kann dagegen vorgegangen werden.

Reine Meinungsäußerungen hingegen sind zulässig, sofern sie nicht Beleidigungen enthalten (z.B. „Ich fand die- oder denjenigen nicht sympathisch“ oder „Das hat mir nicht gefallen“). Auch hierfür ist jedoch eine wahre Tatsachenlage erforderlich, also z.B., dass man auch wirklich bei dem bewerteten Arzt in Behandlung war.

Wie kann man Bewertungen löschen lassen?

Die Erfahrung zeigt, dass ein Tätigwerden durch Mandanten selbst oft nicht zum gewünschten Ergebnis führt. Denn damit Jameda die Bewertung überhaupt prüft und letztlich löscht, werden bestimmte Anforderungen an den Antragssteller gestellt. Diese werden von Mandanten oft nicht in ausreichendem Maße erfüllt. Zudem passieren Mandanten häufig Fehler oder es werden spätere gerichtliche Fristen versäumt, die ein weiteres rechtliches Vorgehen erschweren.

Daher empfiehlt es sich, sich frühzeitig anwaltlich bezüglich der Löschung einzelner Bewertungen beraten zu lassen. Ein fachkundiger Anwalt kann Ihnen in der Beurteilung einzelner Bewertungen weiterhelfen und ggf. die entsprechenden rechtlichen Schritte einleiten. So kann der Verfasser einer Bewertung auch direkt abgemahnt werden.

Beachten Sie, dass Sie bei Negativbewertungen schnell handeln sollten, um die Eilfrist und damit die Möglichkeit zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung zu wahren! Daher sollten Sie nicht lange zögern, wenn Sie es in Betracht ziehen, sich an einen Anwalt zu wenden.

Wir beraten bundesweit zu negativen Bewertungen auf sämtlichen Bewertungsportalen!

Egal ob Jameda, Google, Yelp oder eine der anderen vielen Bewertungsportalen im Internet: Melden Sie sich gerne jederzeit bei uns für ein unverbindliches Erstgespräch, wenn Sie Fragen zu einzelnen negativen Bewertungen haben. Unsere Fach- und Rechtsanwälte für Urheber- und Medienrecht helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns:

  • Telefonisch: 040 53308720 oder 030 20649405
  • Via E-Mail: hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  • Über anwalt.de: Über das untenstehende Feld „Nachricht senden“ (Bitte hier auch nochmal in die Nachricht an uns Ihre Telefonnummer einfügen, vielen Dank.)

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