Wie lange darf ein Versöhnungsversuch zwischen getrennt lebenden Ehegatten andauern?

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Das Getrenntleben der Eheleute spielt im Scheidungsverfahren eine wichtige Rolle. Eine Ehe wird in der Regel erst dann vom Familiengericht geschieden, wenn die Ehepartner schon ein Jahr getrennt leben, § 1565 Abs. 2 BGB. Ein Getrenntleben kann unter bestimmten Voraussetzungen in der gemeinsamen ehelichen Wohnung stattfinden. Beide Eheleute können natürlich auch in getrennten Wohnungen leben.

Das Trennungsjahr dient dazu, dass die Ehepartner sich vor Ausspruch der Scheidung wirklich sicher sind, dass sie künftig nicht mehr in einer Ehe zusammenleben wollen. Zwischen vielen Ehegatten finden im Trennungsjahr noch Versöhnungsversuche statt. Man sollte darauf achten, dass diese Versöhnungsversuch, wenn sie nicht gelingen, das Trennungsjahr nicht neu zum Laufen bringen. Denn dann müssen die Ehegatten wieder ein ganzes Jahr mit dem Scheidungsantrag warten.

Wenn der Versöhnungsversuch nur eine relativ kurze Zeit andauert und dann abgebrochen wird, beeinträchtigt das nicht den Ablauf des Trennungsjahres. Unter einer kurzen Zeit versteht die Rechtsprechung in der Regel einen Zeitablauf von einigen Wochen. Wenn die Eheleute mehrere Monate versöhnt zusammenleben, ist in der Regel davon auszugehen, dass das Trennungsjahr vollständig unterbrochen wurde. Wenn also ein langer Versöhnungsversuch scheitert, wird das Trennungsjahr neu begonnen.

Gerade bei Ehegatten mit sehr unterschiedlichen Vorstellungen im Hinblick auf einen Versöhnungsversuch oder größeren Kommunikationsproblemen, sollte man beim Beginn eines Versöhnungsversuch gegebenenfalls darauf achten, dass dessen Beginn und die Modalitäten schriftlich festgehalten werden.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben, können Sie mich gerne anrufen oder mir eine E-Mail schicken.

Simone Huckert

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Erbrecht

Mediatorin

Dieser Artikel dient der allgemeinen rechtlichen Information. Er kann eine anwaltliche Beratung, die auf Ihren Lebenssachverhalt und Ihre spezielle Fragestellung zugeschnitten sind, nicht ersetzen.


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