Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

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Ist die Entscheidung für eine Trennung erst einmal getroffen, wollen die meisten Ehegatten möglichst zügig geschieden werden. Nachfolgend stelle ich dar, wieviel Zeit ein Ehescheidungsverfahren in der Regel in Anspruch nimmt.

Nach der Trennung der Ehegatten muss zunächst das rechtlich zwingend vorgeschriebene Trennungsjahr abgewartet werden. Trennung im Rechtssinne bedeutet eine „Trennung von Tisch und Bett“ unter Ausschluss gegenseitiger Versorgungsleistungen.

Hierzu steht im Gesetz:

Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht undein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der Ehewohnung getrennt leben.“

Um den Zeitpunkt der Trennung rechtssicher zu fixieren, sollten beide Ehegatten eine entsprechende Erklärung unterschreiben oder ein Anwalt die Trennung der Gegenseite schriftlich mitteilen, um so spätere Streitereien über den Trennungszeitpunkt effektiv zu verhindern.

Nur im Falle der Härtefallscheidung kann vor Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung eingeleitet werden. Mehr zu diesem Thema finden Sie in meinem Rechtstipp „Trennungsjahr, einverständliche Scheidung und Härtefallscheidung“:

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Ehescheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Das Gericht sorgt nach Einzahlung der Gerichtskosten für eine förmliche Zustellung des Antrages an die Gegenseite. Sodann müssen die Ehegatten die notwenigen Auskünfte für den Versorgungsausgleich (Ausgleich der innerhalb der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Rente) erteilen, soweit dieser durchzuführen ist. Das Gericht holt dann in Eigenregie die entsprechenden Auskünfte bei den Rentenversicherungsträgern ein.

Es sind gerade diese Auskünfte der Rentenversicherungsträger (gesetzliche Rentenversicherung, private Rentenversicherung, Riesterrente, betriebliche Rentenversicherung), die darüber entscheiden, wie lange sich ein Ehescheidungsverfahren hinzieht. Denn die Ehe wird durch das Gericht in der Regel erst geschieden, wenn die Auskünfte vollständig vorliegen und der Versorgungsausgleich durchgeführt werden kann. Ist zum Beispiel ein Rentenkonto nicht geklärt und tauchen Fehlzeiten im Versicherungsverlauf auf, so verzögert sich die Auskunft schnell um einige Monate, wenn Anrechte im Ausland erworben worden sind, auch um Jahre. In einem solchen Fall kann jedoch beantragt werden, das Versorgungsausgleichsverfahren vom Scheidungsverfahren abzutrennen.

Üblicherweise dauert es rund 3-4 Monate, bis die Auskünfte der Rentenversicherungsträger vorliegen. In der Regel wird deswegen ein Scheidungsverfahren – soweit keine Lücken im Versicherungsverlauf auftauchen, deren Klärung längere Zeit in Anspruch nimmt – insgesamt rund 6 bis 9 Monate in Anspruch nehmen.

Wie Sie das Scheidungsverfahren beschleunigen können, lesen Sie in meinem Rechtstipp Turbo-Scheidung: https://www.anwalt.de/rechtstipps/turbo-scheidung_113558.html

Ihr Rechtsanwalt Matthias H. Bernds, Köln 


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