Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage normalerweise, wie lange in Corona-Zeiten?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Manch einen graust es vor längeren juristischen Auseinandersetzungen. Immer wieder hört man von Gerichtsprozessen, die sich Jahre hinziehen. Ist das bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht auch so? Oder geht es dort schneller zu, effizienter? Und: Wie wirkt sich die Corona-Krise auf die Dauer des Prozesses aus? Antworten hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck.

Kündigungsschutzprozesse dauern unter normalen Umständen in der Regel nicht lange. Manche Verfahren enden bereits im ersten Termin, dem „Gütetermin“, der meist etwa drei bis vier Wochen bis etwa zwei Monate nach Klageerhebung stattfindet. Im Gütetermin enden die Verfahren nur, falls sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf einigen, das Arbeitsverhältnis zu beenden – meist gegen Zahlung einer Abfindung.

Es ist der Arbeitgeber, der meist von einem schnellen Ende im Gütetermin profitiert. Denn dann ist er die Risiken eines längeren Prozesses los. Er braucht keine Gehaltsnachzahlung zu fürchten, mitsamt Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeträge, falls er die Klage verliert.

Mitunter profitiert auch der Arbeitnehmer von einem schnellen Prozessende – das heißt: sofern die Abfindungshöhe stimmt!

Einigt man sich nicht im Gütetermin, folgt nach etwa sechs bis neun Monaten ein zweiter Termin, der Kammertermin. Dort äußert sich das Gericht zum ersten Mal zur Sache, und auf dieser Grundlage finden meist erneut Vergleichsverhandlungen statt.

Stellt sich dort heraus, dass die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen arbeitsrechtliche Vorgaben verstößt, ist der Arbeitgeber unter Druck und muss für ein attraktives Abfindungsangebot gegebenenfalls tief in die Tasche greifen.

Einigt man sich auch im Kammertermin nicht, folgt meist das Urteil. Eher selten gibt es einen weiteren Kammertermin, zu dem der Richter beispielsweise Zeugen oder Sachverständige lädt.

In aller Regel dauert ein Kündigungsschutzprozess, der nicht durch Abfindungsvergleich endet, von Klageerhebung bis Urteil etwa ein Jahr. Berufungsprozesse dauern etwa zwei bis drei Jahre.

Wie wirkt sich Corona auf die Prozessdauer vor Arbeitsgerichten aus?

Gütetermine finden aktuell immer noch zügig statt, auf sie hat die Corona-Krise scheinbar kaum Auswirkungen. Nur finden zur Zeit kaum Kammertermine statt, und die muss das Arbeitsgericht irgendwann nachholen.

Ich vermute: Viele Arbeitsgerichte werden die Kammertermine der aktuellen Verfahren erst im kommenden Jahr 2021 stattfinden lassen. Kündigungsschutzklagen der ersten Jahreshälfte 2020 werden deshalb im Schnitt wohl etwa zwei Jahre dauern – Corona-bedingt also um ein Jahr länger.

Für Arbeitnehmer sind das eher gute Nachrichten – sofern es ihnen auch um die Abfindung geht. Wie unter normalen Umständen gilt auch während Corona: Je länger die Kündigungsschutzklage dauert, desto größer wird das Risiko für den Arbeitgeber, nach verlorener Klage viel Geld nachzuzahlen. Und mit steigendem Risiko für den Arbeitgeber steigt regelmäßig auch die Abfindung, die der Arbeitnehmer im Gegenzug zur Beendigung des Verfahrens verlangen kann.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit über 20 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen, Änderungskündigungen, im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, und in strafrechtlichen Belangen mit arbeitsrechtlichem Bezug.

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