Wie lange kann ich meine Lohnansprüche noch geltend machen?

  • 1 Minuten Lesezeit

Diese Frage wird immer wieder an den Rechtsanwalt herangetragen. Es liegen drei Fragen zugrunde, welche in diesem Fall immer gestellt werden können:

1. Ist der Anspruch verjährt?

2. Gibt es eine vertragliche Ausschlussfrist?

3. Gibt es eine tarifliche Ausschlussfrist?

Wenn alle drei Fragen mit Nein beantwortet werden können, haben Sie gute Chancen, Ihre Ansprüche noch durchzusetzen:

Zu Frage 1: Der Lohnanspruch verjährt erst nach 3 Jahren.

Zu Frage 2: Im Vertrag müsste es z.B. heißen, " Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag müssen innerhalb von 3 Monaten ab Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden.....". Solche Ausschlussklauseln sind aber oftmals unwirksam.

Zu Frage 3: Gefährlicher sind tarifvertragliche Ausschlussklauseln. Diese sind im Zweifel wirksam und sorgen dafür, dass man seine Ansprüche nur zeitnah durchsetzen kann.

Anwaltstipp: Achten Sie zeitnah darauf, dass Sie Ihr Geld bekommen. Es wäre schade, wenn Sie trotz harter Arbeit Ihre Ansprüche verlieren.

Rechtsanwalt Borth


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