Wie schreibe ich ein Testament?

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Mal abgesehen vom Inhalt: Wie muss ein selbst verfasstes Testament aussehen? Nach dem Gesetz kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet werden, § 2247 Abs. 1 BGB. Dabei passieren oft Fehler durch die Verwendung von Kopien, Vordrucken etc., im Einzelnen:


1.

Eigenhändig geschrieben bedeutet handschriftlich. Es reicht also nicht aus, sich den Text am Computer ausdrucken und dann zu unterschreiben, sondern der komplette Text muß handschriftlich niedergelegt werden. Ist dies nicht geschehen, ist das Testament unwirksam!


Bei einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament ist es ausreichend, wenn einer der Ehegatten es handschriftlich verfasst und dann beide unterschreiben.


2.

Unterschrift bedeutet, dass der Namenszug den handgeschriebenen Text räumlich abschließen muß. Nur die Unterschrift gewährleistet, dass der Erblasser diese Regelung letztlich wollte, sie garantiert die Ernstlichkeit des Testaments. Deswegen ist für ein gültiges Testament die Unterschrift zwingend notwendig.


Außerdem bietet sie die Gewähr für den inhaltlichen Abschluss des Testaments. Deswegen muss sie unter dem Text stehen, befindet sie sich neben dem Text oder anderswo auf dem Blatt, obwohl unterhalb des Textes genügend Platz für eine Unterschrift war, stellt dieser Namenszug keine gültige Unterschrift dar (OLG München, Beschl. v. 09.08.2024 – 33 Wx 115/24e).


3.

Datum und Ort sollen nach dem Gesetz angegeben werden. Fehlen diese Angaben, macht das das Testament allerdings nicht unwirksam. Probleme ergeben sich aber insbesondere dann, wenn der Erblasser mehrere undatierte Testamente geschrieben hat, da grundsätzlich nur das letzte Testament gilt. Deswegen ist anzuraten, Ort und Datum immer hinzuzusetzen.


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