Wie verhalte ich mich bei einer Vorladung oder Anklage wegen Raubes / räuberischer Erpressung?

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Nach dem alltäglichen Gang zum Briefkasten folgt der Schock. Sie erhalten einen Brief von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht mit dem Vorwurf des Raubes gemäß § 249 ff. StGB. Wichtig ist es in diesem Moment zunächst die Ruhe zu bewahren. Verfallen Sie nicht in Kurzschlussreaktionen und rufen Sie nicht bei den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht an, um nachzufragen was ihnen denn genau vorgeworfen wird. Jegliche Kontaktaufnahme von Ihnen kann dokumentiert werden und sich in einem späteren Gerichtsverfahren signifikant negativ auswirken.

Welche Rechte habe ich als Beschuldigter / Angeklagter eines Raubes /räuberischer Erpressung?

Sie haben ein Schweigerecht. Sie sollten dieses Schweigerecht dringend nutzen und keine Angaben zur Sache machen. Einer Vorladung zur Polizei müssen und sollten Sie keine Folge leisten. Um sicher zu gehen, sollten Sie möglichst zeitnah einen Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren und den aktuellen Stand des Verfahrens einschätzen lassen. Je nachdem, ob sich das Verfahren noch im Ermittlungsverfahren, im Zwischenverfahren oder bereits im Hauptverfahren befindet, gelten andere prozessuale Rechte und Pflichten für Sie.

Mit einem Anwalt für Strafrecht haben sie das Recht auf eine Akteneinsicht in die vollständigen Ermittlungsakten. Dieses Recht können Sie nicht ohne einen Anwalt wahrnehmen. Der Strafverteidiger ihres Vertrauens erhält die vollständigen Akten und kann nun mit ihnen eine spezifische Verteidigungsstrategie erarbeiten. Eine Ermittlungsakte beinhaltet die vollständigen Zeugenaussagen, die Auswertung der sichergestellten Gegenstände und die Berichte der ermittelnden Polizisten. Die Ermittlungsakte ist der notwendige Ausgangspunkt für jede seriöse Strafverteidigung.

Welche Voraussetzung beinhaltet der Tatbestand des Raubes gem. § 249 StGB?

Der Gesetzgeber hat folgende Voraussetzungen normiert: Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Durch den hohen Strafrahmen von mindestens einem Jahr Gefängnis qualifiziert sich die Strafnorm zum Verbrechenstatbestand. Für Sie bedeutet das, dass ihnen die Beiordnung eines Pflichtverteidigers zusteht.

Der Raubtatbestand setzt sich aus einer Nötigung und einem Diebstahl zusammen, die miteinander spezifisch verknüpft sein müssen. Der objektive Tatbestand besitzt dabei eine Wegnahme voraus. Die Wegnahme ist dabei der Bruch fremden Gewahrsams und die Begründung nicht notwendigerweise Täter eigenen Gewahrsams. Diese Wegnahme muss mit einem Nötigungsmittel der Gewalt oder der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben verbunden werden. Gewalt meint dabei eine physische Kraft, die geeignet ist einen geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden. Der Gesetzgeber stellt sich hierbei den klassischen Raubüberfall vor, wobei dem Tatopfer beispielsweise eine Handtasche entrissen wird. Der Unterschied zum Taschendiebstahl liegt hierbei in der Überwindung eines Widerstands. Wenn man jemandem heimlich etwas auf dem Rucksack nimmt, stellt dies einen Diebstahl dar. Wenn man jemanden einem Rucksack entreißt, den derjenige dann festhält, ist dies ein Raub.

Auf der subjektiven Seite muss der Täter in der Absicht rechtswidriger Zueignung handeln. Bei der Zueignungsabsicht stellen sich diverse juristische Fragestellungen. Entfallen kann diese Zueignungsabsicht beispielsweise, wenn die Wegnahme nur aus demonstrativen Gründen erfolgt, beispielsweise bei der Wegnahme von Kutten der Motoradclubs. Strittig ist hierbei auch, ob ein Rucksack selbst erfasst wäre, wenn das Interesse nur dem Inhalt des Rucksacks galt und dieser nur als Tragehilfe verwendet wird.

Welche Qualifikationen könnten beim Raub erfüllt sein?

Der Gesetzgeber sieht in den folgenden Paragrafen einige Qualifikationen zum Grundtatbestand des Raubes vor. So wird in § 250 StGB das Mitführen und Verwenden von Waffen oder die Tatbegehung als Mitglied einer Bande mit einem erhöhten Strafrahmen bedacht. Wenn man als Täter beispielsweise eine Waffe beim Raub verwendet, sieht das Gesetz einen Strafrahmen von nicht unter fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. Beim sogenannten „Abziehen“ wird dem Tatopfer zumeist durch vorhalten eines Messers das Raubgut entrissen und der vorgenannte sehr hohe Strafrahmen ausgelöst.

Eine weitere Qualifikation stellt der § 251 StGB dar, welcher den Raub mit Todesfolge normiert. Wenn der Täter durch den Raub wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen verursacht, so ist die Strafe nicht unter zehn Jahren oder auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Was ist eine räuberische Erpressung?

Die räuberische Erpressung gem. §§ 253, 255 StGB ist dem Raub in den Folgen der Straftat gleichgestellt. Das Gesetz spricht hier wörtlich davon, dass der Täter einer räuberischen Erpressung ist gleich einem Räuber zu bestrafen. Die räuberische Erpressung ist notwendig um die Strafbarkeitslücken mit Hinblick auf den Tatbestandsmerkmal der Wegnahme zu schließen. Wie oben beschrieben, meint die Wegnahme den Bruch fremden Gewahrsams. Es stellt keine Wegnahme dar, wenn das Tatopfer das Raubgut freiwillig herausgibt. Wenn beispielsweise der Täter dem Tatopfer ein Messer vorhält und die Herausgabe von Bargeld verlangt, dann handelt es hier sich hierbei um eine räuberische Erpressung. die Rechtsprechung unterscheidet hierbei zwischen dem äußeren Erscheinungsbild der Tat und fragt sich, ob ihr ein Herausgeben oder ein Herausnehmen stattgefunden hat. Dieser akademische Streit erledigt sich durch den gleich gesetzten Strafrahmen. Für den Beschuldigten macht es am Ende keinen Unterschied, ob er wegen eines Raubes oder wegen einer räuberischen Erpressung bestraft wird.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, wenn sie Beschuldigter eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung sind, wenden Sie sich schnellstmöglich an eine Kanzlei für Strafrecht. Nur mit einer gezielten und fundierten Strafverteidigung kann Ihnen eine mögliche mehrjährige Haftstrafe erspart bleiben. Nehmen Sie ihr Schweigerecht wahr und machen sie keine unbedarften Aussagen bei den Ermittlungsbehörden.

Als Strafverteidiger vertrete ich bundesweit Mandanten mit dem Tatvorwurf Raub / räuberische Erpressung.

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