Wie verhalte ich mich gegenüber meiner Rechtsschutzversicherung?

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Ein Rechtstipp, wie man eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung ohne anwaltliche Hilfe stellt. Anschließend kann der Anwalt für die Lösung des Problems aufgesucht werden.


Sensibilität für Fristen

Doch Vorsicht, manchmal laufen Fristen und jegliche Verzögerung der Entscheidung durch die Rechtsschutzversicherung kann den Verlust einer Rechtsposition bedeuten. Gerade wenn der Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat, ist Schnelligkeit gefragt. Beispielsweise muss eine Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen ab Erhalt der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingelegt sein. Insoweit bietet es sich an, hier ausnahmsweise zweispurig zu fahren.


Folgende Schritte sollten in jedem Fall eingehalten werden um vor den finanziellen Risiken eines Prozesses bewahrt zu werden:


1. Prüfung des Versicherungsvertrages

Sie sollten zunächst den Versicherungsvertrag überprüfen, um sicherzustellen, dass der betreffende Rechtsfall unter die Versicherungsdeckung fällt. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Ausschlüsse des Versicherungsvertrages zu kennen. Dies ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsscheins.


2. Schriftliche Deckungsanfrage stellen

Sodann bietet sich die Stellung einer schriftlichen Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung an. Diese Anfrage sollte alle relevanten Informationen zu dem Rechtsfall enthalten, einschließlich einer klaren Beschreibung des Problems, des Zeitpunkts des Vorfalls und aller verfügbaren Unterlagen. In der Deckungsanfrage müssen die Versicherungsnummer und der Versicherungsumfang, deutlich angegeben werden, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.


In Absprache mit dem Mandanten kann auch der Anwalt direkt mit der Rechtsschutzversicherung kommunizieren, um eine Deckung sicherzustellen. Die Korrespondenz des Anwalts mit der Rechtsschutzversicherung löst hierbei eine weitere Bearbeitungsgebühr aus, die der Mandant zu zahlen hat.


3. Rechtsanwalt beauftragen

Nachdem die Deckungsanfrage gestellt wurde und die Versicherung eine Deckungszusage erteilt hat, kann ein Anwalt für das spezifische Rechtsgebiet gesucht werden, das den Rechtsfall betrifft. Es ist wichtig, einen Anwalt zu wählen, der Erfahrung mit ähnlichen Fällen hat. Der Rechtsanwalt sollte sofort über die Deckungszusage informiert werden, damit er arbeiten kann. Der Mandant sollte eng mit dem Anwalt zusammenarbeiten, indem er alle relevanten Informationen und Unterlagen bereitstellt. Eine effektive Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt ist entscheidend für den Erfolg.



Kontaktdaten:


Rechtsanwalt

Adrian Jäckel

Blumenstraße 12

60318 Frankfurt am Main


Tel.: +49 (0) 69 71 67 89 77


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E-Mail: kanzlei@ra-aj.de 



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