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Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall?

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Frontschaden

Leider gehören Verkehrsunfälle trotz der immer weiter fortgeschritteneren Sicherheitstechnik moderner Fahrzeuge nach wie vor zu unserem Alltag. Ich möchte Ihnen daher ein paar Tipps geben, was es in einem solchen Fall insbesondere zu beachten gilt. 


Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich hierbei um allgemeine Informationen handelt. Jeder individuelle Sachverhalt bedarf daher einer fundierten Prüfung, am besten durch einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt.


Zunächst ist es wichtig Ruhe zu bewahren und nach Möglichkeit sich und die Unfallstelle ausreichend abzusichern, z.B. indem Sie eine Warnweste anlegen, das Warnblinklicht einschalten und das Warndreieck aufstellen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Prüfen Sie, ob jemand verletzt ist, leisten Sie gegebenenfalls erste Hilfe und rufen Sie falls erforderlich den Notruf, um medizinische Hilfe hinzuzuziehen.


Anschließend tauschen Sie die Kontaktdaten mit anderen Beteiligten aus, einschließlich Namen, Telefonnummern, Adressen und Versicherungsinformationen. Wenn möglich, notieren Sie sich auch den Unfallhergang, Zeugenaussagen sowie deren Kontaktdaten und andere relevante Informationen.


Dokumentieren Sie den Unfall, indem Sie Fotos von den Fahrzeugen, der Unfallstelle (ggf. die Endstellung der Fahrzeuge) und von eventuellen Schäden machen. 


Informieren Sie Ihre Versicherung bzw. den Leasinggeber über den Unfall und melden Sie den Schaden. Grundsätzlich besteht keine Pflicht, einen Verkehrsunfall der Polizei zu melden, allerdings ist die Hinzuziehung in einigen Fällen, z.B. wenn es sich um ein Miet- oder Leasingfahrzeug handelt, u.U. eine verpflichtende Obliegenheit. Klären Sie dies gegebenenfalls ab.


Bitte beachten Sie, die Polizei hat Sie über ein möglichweise bestehendes Schweige- oder Auskunftsverweigerungsrecht  (z. B. bei Ehepartner, Kindern) zu belehren, falls der Vorwurf einer Straftat (z.B. Körperverletzung) im Raume steht.


Geben Sie vor Ort kein Schuldanerkenntnis ab.

Nach einem Verkehrsunfall ist es zudem ratsam einen Anwalt hinzuzuziehen. Hierbei ist es wichtig, einen qualifizierten Anwalt zu beauftragen, der auf Verkehrsunfälle spezialisiert ist, um eine bestmögliche Beratung und Unterstützung zu erhalten.


Der Anwalt wird Ihnen zunächst insbesondere helfen die Schuldfrage zu klären und Ihre Haftungsansprüche gegenüber der verantwortlichen Partei bzw. deren Versicherung geltend zu machen. Auch wird er Ihnen dabei helfen, den vollen Umfang der Schäden und Verluste nach einem Unfall zu ermitteln und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


Wenn Sie oder andere Unfallbeteiligte Verletzungen erlitten haben, wird der Anwalt Sie ebenfalls bei der Ermittlung und Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen unterstützen. Gehen Sie bei Schmerzen oder Verletzungen zeitnah zum Arzt und machen Sie Fotos von den Verletzungen.

Der Anwalt kann Ihnen auch bei der Frage behilflich sein, welche Beweise von Bedeutung und dementsprechend zu sichern sind. Insbesondere kann er Sie bei der Beauftragung eines Sachverständigen und der Auswertung des von diesem erstellten Gutachtens unterstützen. Falls es zwischen den beteiligten Parteien Uneinigkeit über die Schadenshöhe oder die Ursache des Unfalls gibt, kann ein Sachverständigengutachten zur Klärung beitragen.


Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden kann, ist der Anwalt auch Ihre Vertretung vor Gericht. Der Anwalt wird Ihnen helfen rechtliche Schritte einzuleiten, falls dies erforderlich ist, und Sie durch den Prozess führen.


Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen. Gerne können Sie hierzu einen Beratungstermin in unserer Kanzlei Neukam & Weber vereinbaren.

Foto(s): J. Weber

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