Wie geht es weiter für Anleger nach Pleite von P&R Container? – Haftung der Vermittler

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Nach der Pleite der P&R Gruppe müssen die Anleger sehen, wie sie ihren Schaden ersetzt bekommen. Ansatzpunkte für einen Schadenersatzanspruch gibt es mehrere.

Verkaufspreise der P&R waren deutlich überhöht

Die in den Kaufverträgen ausgewiesenen Kaufpreise lagen in der Regel deutlich über den Marktpreisen und waren nicht marktgerecht. Nach Überprüfung zahlreicher Kaufverträge können Resch Rechtsanwälte Kaufpreise feststellen. Die mehr als 50 % über den Marktpreisen lagen.

Garantierte Tagesmietsätze der P&R nicht marktgerecht

Einen Teil der überhöhten Kaufpreise musste P&R offenbar für die garantierten Tagesmieten verwenden, da diese deutlich über dem Marktniveau lagen. Auch hier betrugen die garantierten Tagesmietsätze nahezu das Doppelte der Durchschnittswerte.

Kunden der P&R sollten Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden

Den Anlegern der P&R Container würden wir raten, ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anzumelden. Erfahrungsgemäß dürfte allerdings nur ein Bruchteil des Schadens dadurch ersetzt werden. Sollte der Insolvenzverwalter die geleisteten Garantiemietzahlungen zurückfordern, werden Resch Rechtsanwälte diese Forderungen abwehren.

Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater 

Verkauft wurde das Produkt der P&R Container über freie Finanzvertriebe und Anlageberater. Die Anlageberater waren unter anderem dazu verpflichtet, die von ihnen empfohlene Kapitalanlage auf deren Plausibilität zu prüfen. Bei dieser Prüfung waren insbesondere auch die aktuellen Marktpreise und die vorhersehbare Entwicklung zu berücksichtigen. Die Vereinbarung überzogener Preise für den Verkauf und die garantierten Mietsätze mussten dabei auffallen. Die Empfehlung eines nicht marktgerechten Produktes durfte nicht erfolgen.

Rechtsfolge einer pflichtwidrigen Empfehlung dieser Kapitalanlage ist ein Schadenersatzanspruch, der zum Ausgleich des gesamten Schadens verpflichtet.

Einzelfallprüfung erforderlich

Rechtsanwalt Manfred Resch aus der Kanzlei Resch Rechtsanwälte rät: „Käufer der P&R Container sollten in jedem Einzelfall prüfen lassen, ob Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater begründet werden können.“

Resch Rechtsanwälte – Anlegerschutz seit 1986

Resch Rechtsanwälte bieten den Anlegern der P&R Container die kostenlose Prüfung ihres Falles an. Rufen Sie an.



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