Wieder einmal: Abmahnung vom Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.

  • 3 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde wieder einmal eine Abmahnung vom Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. (vbkfw) zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie ein inhaltsgleiches Schreiben erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung 

vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung 

Fristsache


Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. ist in die beim Bundesjustizamt geführte Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen und gehört zu den Wirtschaftsverbänden, die eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen dürfen.


Die beim Bundesjustizamt geführte Liste wird fortlaufend aktualisiert. Über die entsprechenden Aktualisierungen hatte ich hier auch berichtet. Informationen zur Liste mit dem Stand vom 11.09.2023 finden Sie in dem folgenden Beitrag:


Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach dem UWG aktualisiert (Stand: 11.09.2023)


Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass der Verein gegen Wettbewerbsverstöße vorgeht. Hierzu spricht der Verein gegenüber Betroffenen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus. Ein entsprechendes Schreiben ist letztlich der Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung. In den mir vorliegenden Fällen geht es um wiederholte Inserate auf Internetplattformen. Betroffen sind Inserenten, die wiederholt verschiedene Fahrzeuge als Privatangebote einstellen. Über entsprechende mir vorliegenden Fälle hatte ich hier in der Vergangenheit bereits berichtet.


Zu der weiteren mir vorliegenden Abmahnung:


Auch in dem weiteren mir vorliegenden Fall geht es wieder um Inserate im Internet, mit denen der Betroffene Kraftfahrzeuge als privater Anbieter inseriert hatte. In der Abmahnung ist insoweit davon die Rede, dass der Betroffene


in den letzten Monaten im Internet eine größere Anzahl verschiedener Kraftfahrzeuge als Privatangebote unter die Ihnen zuzurechnenden Telefonnummer …“


offeriert habe. Gerügt wird insoweit, dass nach dem Gesamtbild der Inserate im rechtlichen Sinne von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen sei, weshalb das Auftreten als privater Anbieter unzulässig und wettbewerbswidrig sei.


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:


Der Betroffene soll:


  • eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einer Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe von 5.000,00 Euro abgeben und
  • pauschalierte Kosten in Höhe von 296,31 Euro tragen.


Meine Einschätzung:


Eine Abmahnung vom Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Bei einer falschen Reaktion drohen nämlich teure Weiterungen. Mir ist aus meiner Tätigkeit bekannt, dass der Verband die Einhaltung abgegebener Unterlassungserklärungen überprüft und bei Verstößen Vertragsstrafe fordert.


Dem Betroffenen bleibt unbenommen, zukünftig privat Fahrzeuge zu inserieren. Die mit der Abmahnung übersandte vorformulierte Unterlassungserklärung sieht eine Einschränkung vor, nach der eine Vertragsstrafe nicht zu zahlen ist, wenn der Unterlassungsschuldner durch Vorlage von Kaufverträgen, Steuerbescheiden u.ä. Den Nachweis erbringen kann, dass das angebotene Fahrzeug tatsächlich längerfristig in seinem Privatvermögen stand und auf ihn zugelassen war. Gleichwohl sollten Betroffene, die eine Unterlassungserklärung abgeben, bei zukünftigen Inseraten sehr vorsichtig sein.


Meine Empfehlungen:


  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.


Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich habe als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de in der Vergangenheit bereits Betroffene beraten, die eine Abmahnung vom Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. erhalten hatten. Daher verfüge ich über Erfahrung aus entsprechenden Verfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung vom Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


Foto(s): Andreas Kempcke

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