Wir helfen bei Abmahnung Frommer Legal für die Warner Bros. Entertainment GmbH "Mortal Kombat" (Film)

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Wer mahnt was ab?

Die mittlerweile bekannte Kanzlei  Frommer Legal (vormals Waldorf Frommer Rechtsanwälte) aus München mahnt derzeit wieder im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH angebliche Verstöße des Urheberrechts an dem Film „Mortal Kombat“ ab.

2. Was fordert Waldorf Frommer?

Die bekannte Kanzlei fordert den Abgemahnten dazu auf:

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, welche der Abmahnung beigefügt ist
  • einen nicht unerheblichen Pauschalbetrag in Höhe von 935,80 € zu zahlen. Dieser Betrag setzt sich aus dem geforderten Schadensersatz (700,00 €) zuzüglich der Rechtsanwaltskosten (235,80 €) der Gegenseite zusammen.

Vorsicht! Nicht zahlen und keine Unterschrift ohne anwaltliche Prüfung abgeben!

3. Abmahnung im Briefkasten, was nun?

Als erstes nehmen Sie die Abmahnung bitte ernst und lassen Sie sich nicht einschüchtern. Bewahren Sie Ruhe und wenden Sie sich an einen im Bereich der Abmahnungsverteidigung erfahrenen Anwalt. Denn unüberlegtes und vorschnelles handeln können zu erheblichen rechtlichen Folgen führen.

Die Unterlassungserklärung sollten Sie keineswegs ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterschrieben zurücksenden.

Der Fall sollte zunächst durch einen Anwalt überprüft werden, um zu wissen wie man am besten reagiert. Diese Überprüfung kann unter anderem auch ergeben, dass Sie zu Unrecht abgemahnt worden sind. Sodann ist eine schriftliche Zurückweisung der Forderung ausreichend.

Sollte jedoch beweisbar ein Urheberrechtsverstoß zu Ihren Lasten vorliegen, so sollte innerhalb der gesetzten Frist eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diesbezüglich ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven gerne behilflich.

 

4. Wie sollte ich gegen die Abmahnung vorgehen? 

  • Bewahren Sie zunächst Ruhe und handeln Sie nicht voreilig
  • Sie sollte keinen Kontakt zu den gegnerischen Rechtsanwälten aufnehmen
  • Unterzeichnen Sie ohne weitere Prüfung weder die beigefügte noch eine vermeintlich richtige Unterlassungserklärung aus dem Internet
  • Zahlen Sie nicht voreilig die geforderten Kosten!
  • Halten Sie sich an die gegebenen Fristen!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt (Urheberrecht)auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Mortal Kombat“ erhalten haben, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla. Als spezialisierte Kanzlei wissen wir, wie man mit den Abmahnern umgeht. Wir übernehmen auch bundesweit Mandate und das zu unseren kostengünstigen Festpreisen. Senden Sie uns gerne unverbindlich zur Prüfung Ihre Abmahnung per E-Mail (info@drnewerla.de) oder per Fax (0471 4839988-9). Anschließend setzen wir uns gerne mit Ihnen in Verbindung und klären Sie kostenlos über die Erfolgsaussichten der Verteidigung sowie unsere Kosten auf.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

Beiträge zum Thema