Wird eine Bewährung bei Geständnis in anderer Sache sofort widerrufen?

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Das Problem ist alles andere als neu:

Ein Mandant befindet sich in der Situation, dass es für ihn am günstigsten ist, ein Geständnis abzulegen. Leider steht er unter laufender Bewährung, sodass die bange Frage auftaucht, ob die Strafaussetzung zur Bewährung sofort widerrufen wird, wenn er ein Geständnis ablegt.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat mit Beschluss vom 6.2.2024 zur dortigen Geschäftsnummer 1 Ws 17/24 in einem solchen Sachverhalt entschieden.

Der Fall:

Der Beschuldigte stand unterlaufender Bewährung wegen diverser Betrugs- und Urkundendelikten. Die zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe betrug zwei Jahre.

Der Beschuldigte stand im Verdacht, im Zuge des Betriebes mehrerer Corona-Testzentren im Zeitraum vom Dezember 2021 bis zum Oktober 2022 die kassenärztliche Vereinigung dadurch betrogen zu haben, dass er dieser gegenüber mehr Coronatests abrechnete als er tatsächlich erbracht hatte.

Der Beschuldigte legte außerhalb der Hauptverhandlung in einer Vernehmung unter Beisein seiner Verteidiger ein Geständnis ab. Das Landgericht Saarbrücken hat sodann auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit Beschluss vom 5.1.2024 die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen.

Das Landgericht begründete seinen Beschluss damit, dass die mit der Strafaussetzung zur Bewährung widerrufene getroffene Prognose, der Verurteilte werde keine weiteren Straftaten begehen, widerlegt sei.

Denn der Verurteilte habe trotz früherer Strafvollstreckung und trotz der Verurteilung zu zwei Jahren auf Bewährung weitere Straftaten begangen, gegen die gegenüber seinen Vorstrafen einschlägig sind.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes:

Der Umstand, dass der Verurteilte wegen der neuen Tat noch nicht rechtskräftig abgeurteilt sei, stehe der Erkenntnis nicht entgegen, dass er in der Bewährungszeit eine weitere Straftat begangen habe. Schließlich habe er diese Tat eingestanden.

Die Unschuldsvermutung stehe dem Widerruf der Bewährung nicht entgegen.

Das Oberlandesgericht stellte klar, dass es für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nicht jedes außergerichtliche Geständnis ausreichen lässt.

Für das Oberlandesgericht Saarbrücken ist es notwendig, dass das Geständnis auch belastbar ist.

Im vorliegenden Fall hatte der Verurteilte in Anwesenheit seiner beiden Verteidiger nicht nur die Taten pauschal eingeräumt, sondern detailliert erklärt, wie die unrichtige Abrechnung durch die Organisation der Corona-Testzentren durchgeführt wurde.

Diese Schilderung des Verurteilten stimmte mit den Ergebnissen der Staatsanwaltschaft überein.

Aus diesem Grunde erachtete das Oberlandesgericht das Geständnis für ausreichend und bestätigte den Bewährungswiderruf.

Fazit:

Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Saarbrücken belegt wieder einmal, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass bei einem Geständnis in anderer Sache die Strafaussetzung zur Bewährung sofort widerrufen wird.

Ob das Geständnis in der neuen Angelegenheit sinnvoll ist, hängt von der dort drohenden strafrechtlichen Sanktion ab.



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