WIRECARD: Jetzt noch Forderungen anmelden!

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Im Juni 2020 platzte die WIRECARD-Blase. 1,9 Milliarden Euro, die auf Treuhandkonten den Wirecard-Kunden als Sicherheit dienen sollten, waren nicht auffindbar. In der Folge stellte sich heraus, dass Wirecard seit Jahren die Bilanzen manipulierte und es sich um einen Betrugsfall eklatanten Ausmaßes handelt.

In der Folge hat die WIRECARD AG am 25. Juni 2020 beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt. Daraufhin brach der Kurs der WIRECARD-Aktie fast vollständig ein. Mittlerweile ist die Aktie nicht mehr am Markt handelbar. Vor dem Hintergrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Klage gegen die WIRECARD AG rechtlich nicht mehr möglich. Ansprüche gegen die WIRECARD AG sind im Rahmen des Insolvenzverfahrens anzumelden.

Ursprünglich hatte der Insolvenzverwalter, Dr. Michael Jaffé, zur Anmeldung der Schadensersatzforderungen im Insolvenzverfahren eine Frist bis zum 26. Oktober 2020 gesetzt. Da das Prüfverfahren jedoch weiterhin andauert, sind Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren weiterhin unproblematisch möglich. Am 07. April 2022 fand die Fortsetzung des Prüftermins vor dem Insolvenzgericht München statt. Dabei wurde der Prüftermin erneut weiträumig verschoben. Aktuell ist neu auf den 29. November 2022 terminiert.

Die Investoren der WIRECARD AG (Aktien/Derivate) sind zwar grundsätzlich keine Gläubiger im Insolvenzverfahren ihrer eigenen AG. Aber: Den Investoren stehen aufgrund der langjährigen Bilanzmanipulation, die dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der WIRECARD AG vorgeworfen wird, Schadensersatzansprüche gegen die WIRECARD AG zu. Und mit diesen Schadensersatzansprüchen sind die Investoren Gläubiger im Verfahren der WIRECARD AG.

Wir sind der Meinung, dass es sich lohnt seine Forderung im Insolvenzverfahren der WIRECARD AG anzumelden. Trotz der hohen Überschuldung der WIRECARD AG sind wir davon überzeugt, dass zumindest mit einer quotalen Zahlung aus der Insolvenzmasse gerechnet werden kann.

Sie können die Anmeldung Ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren der WIRECARD AG selbst vornehmen und benötigen dafür keinen Rechtsanwalt. Da die Anmeldung ähnlich einer Klageschrift begründet werden muss, empfehlen wir Ihnen jedoch, die Anmeldung durch einen Rechtsanwalt vornehmen zu lassen.

Falls wir für Sie die Forderung im Insolvenzverfahren einreichen sollen, melden Sie sich jederzeit bei der Kanzlei Schirp & Partner. Die Fachanwälte der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht.



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