Forderungen: Schutz vor Forderungsausfällen

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Viele erwarten in 2024 eine steigende Zahl von Firmeninsolvenzen. 

Was kann man für den Schutz Ihrer Forderungen tun?

  • I. Vor Vertragsschluss: Recherchieren/Prüfen 

    -Recherchen, Auskünfte einholen, Fragen
    -Stimmen die Vertretungsverhältnisse. also wer muss den Vertrag auf der anderen Seite unterzeichnen, damit er wirksam ist?
    -Schauen Sie sich die Bilanzen Ihres neuen künftigen Geschäftspartners an.
    Sie sind veröffentlich. Wenn die Bilanz schlecht ist: Hände weg.
     
  • II. Bei Vertragsabschluss: Absicherung 

    -
    durch eine sichere und bestimmte Vertragsgestaltung
    Sie können keine AGB bestätigen, die beispielsweise die Aufrechung und Verrechnung nahezu vollständig ausschließen.
    -bestimmte Eigentumsvorbehalte (auch erweiterte und verlängerte)
    IHRE EIGENTUMSVORBEHALTE MÜSSEN BESTIMMT ODER BESTIMMBAR SEIN.
    So schützen Sie Ihr Eigentum.  
    Eigentum muss im Insolvenzverfahren ausgesondert werden !
    -kongruente Sicherheitenbestellung bei Vertragsschluss und Leistungserbringung
    Das heißt: vereinbaren Sie von Anfang an Sicherheiten und nicht erst, wenn der Ausfall droht. Die nachträgliche Besicherung ist leicht anfechtbar.
    -kurze Zahlungsfristen vereinbaren (nicht 60 Tage ua.)
     
  • III. Nach Vertragsschluss: Beitreiben der Forderungen (nachhaltig)

    -schnelle Rechnungslegung
    -schnellere Mahnungen schreiben
    -schnellere Titulierung bzw außergerichtliche Einigung mit gerichtlicher Protokollierung
    -konsequente Zwangsvollstreckung mit allen Werkzeugen der ZPO
    -Möglichkeiten der Sicherungsvollstreckung nutzen
    -persönliche Haftung des Geschäftsführers des Vertragspartners geltend machen

    Ein Fachanwalt (wie ich) kann relativ schnell prüfen, ob Ihr Unternehmen beauftragt wurde, und der Geschäftspartner ( GmbH, AG, GmbH & CO KG) aber bereits insolvenzreif war.
    Die Folge wäre: Sie können den Geschäftsführer persönlich in Regress nehmen.


  • Sie suchen professionelle Hilfe? 



    Hermann Kulzer MBA
    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    Fachanwalt für Insolvenzrecht
    Wirtschaftsmediator (DIU)


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