Wirecard-Skandal: EY drohen harte Strafen der Aufsicht - das Geschäft in Deutschland wird schwieriger

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Anwälte der geschädigten Investoren fordern energisches Handeln der Justiz

Die staatliche Wirtschaftsprüferaufsicht droht EY und mehrere Mitarbeiter mit drakonischen Strafen. (Das „Handelsblatt“ berichtete zuerst darüber). Neben Geldstrafen, die das Unternehmen sicherlich verschmerzen könnte, droht ein Verbot, bestimmte Prüfungsaufträge anzunehmen. Ein solches Wettbewerbsverbot wäre für EY die wesentlich unangenehmere Sanktion.

Auch im Markt beginnen sich die Folgen des Wirecard-Skandals zu zeigen. Zwar hat EY immer noch acht Prüfmandate für DAX-Konzerne inne. Aber: Bei den Neuvergaben von DAX-Mandaten ist EY nun seit dem Jahre 2020 nicht mehr zum Zuge gekommen. Insgesamt ist der Umsatz der deutschen EY-Prüfungssparte im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen.

Die laufenden Sanktionen und die Marktentwicklungen fallen zeitlich zusammen mit den Umstrukturierungsbemühungen bei EY. Unter dem Namen „Project Everest“ wird eine Trennung der Prüfungs- von der Beratungssparte vorbereitet, gefolgt sodann von einem Börsengang der Beratungssparte. Alle diese Entwicklungen beunruhigen Anwälte, die geschädigte Wirecard-Investoren vertreten und Schadensersatz von EY fordern.

Dr. Wolfgang Schirp, dessen Kanzlei die größte Zahl der bereits anhängigen Klagen gegen EY vertritt, dazu: „Zeit ist ein wichtiger Faktor in den Verfahren gegen EY. Wir haben seit dem Jahre 2020 Klagen gegen EY eingereicht und alle Verfahren mit voller Kraft vorangetrieben. Die Beweislage ist gut, alle Voraussetzungen sind gegeben, um Schadensersatzansprüche für die Kläger durchzusetzen. Dennoch sind bis heute keine Urteile zugunsten der Kläger ergangen. Unsere deutschen und internationalen Mandanten sehen mit großer Besorgnis, dass sich die Verfahren zeitlich so sehr hinziehen. Das jetzt anlaufende Kapitalanleger-Musterverfahren darf nicht Anlass für weitere Verzögerungen sein, die EY Gelegenheit geben, wirtschaftliche Substanz zu verlagern. Sonst würden die Geschädigten am Ende rechtlos gestellt. Es wäre für alle Kläger, und auch für die internationale Reputation Deutschlands, sehr schädlich, wenn nach dem Versagen der Aufsicht im Vorfeld des Wirecard-Skandals nun auch im Nachgang die Aufarbeitung durch die Ziviljustiz scheitern würde. Alle beteiligten Akteure müssen ihr Bestes geben, damit dies nicht passiert. Der Ruf Deutschlands und das Ansehen der Justiz stehen auf dem Spiel.“      


Geschädigte Anleger haben noch bis Mitte September 2023 die Möglichkeit, sich zum  nunmehr eröffneten Kapitalanleger-Musterverfahren anzumelden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage: https://schirp.com/de/wirecard/


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